Abfallberatung
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, befasst sich mit den Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
- Was ist eine Registrierungsnummer WEEE?
- Wer ist betroffen?
- Welche Geräte sind betroffen?
- Wo muss ich mich registrieren?
- Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
- Was bedeutet Inverkehrbringen?
- Was ist ein Bevollmächtigter?
- Welche Marke muss im EAR-Portal angegeben werden?
- Wir wird die Geräteart im EAR-Portal bestimmt?
- Was ist eine insolvenzsichere Garantie?
- Was ist eine Glaubhaftmachung?
- Was ist ein Rücknahmekonzept?
- Welche Pflichten entstehen aus der Registrierung?
- Für wen gilt die Rücknahmepflicht?
- Welche Kosten entstehen?
- Welche Strafen gibt es für Verstöße?
Wer Elektrogeräte in Deutschland verkauft, braucht eine Waste Electrical and Electronic Equipment Directive, WEEE-Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE). Die Registrierung beantragen Sie online über das Elektro-Altgeräte-Portal (EAR-Portal). Dabei ist zwischen Elektrogeräten, die in privaten Haushalten genutzt werden (B2C-Geräte) und Elektrogeräten, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden (B2B-Geräte), zu unterscheiden.
Für B2C-Geräte ist im Rahmen der Registrierung eine insolvenzsichere Garantie vorzulegen, an der Abholkoordination teilzunehmen sowie den Informations- und Meldepflichten nachzukommen. Bei B2B-Geräten entfällt die Teilnahmepflicht an der Abholkoordination, jedoch ist seit dem 1. Januar 2022 ein Rücknahmekonzept bei der Registrierung erforderlich.
Für B2C-Geräte ist im Rahmen der Registrierung eine insolvenzsichere Garantie vorzulegen, an der Abholkoordination teilzunehmen sowie den Informations- und Meldepflichten nachzukommen. Bei B2B-Geräten entfällt die Teilnahmepflicht an der Abholkoordination, jedoch ist seit dem 1. Januar 2022 ein Rücknahmekonzept bei der Registrierung erforderlich.
Was ist eine Registrierungsnummer WEEE?
Liegen die Registrierungsvoraussetzungen vor, werden Sie als Hersteller eingetragen und erhalten den Registrierungsbescheid und die Registrierungsnummer (WEEE-REG-NR.DE). Diese Nummer muss beim Anbieten der Geräte und auf den Rechnungen angegeben werden.
Wer ist betroffen?
Hersteller, Händler und Importeure, die Erst-Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland sind, müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) online registrieren. Entscheiden ist bei Herstellern und Produzenten der Markenname unter welchem die Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in Verkehr gebracht und registriert werden müssen.
Welche Geräte sind betroffen?
Betroffen sind sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.
Wo muss ich mich registrieren?
Die Registrierung erfolgt online bei der Stiftung EAR. Zunächst muss eine Registrierung auf dem EAR-Portal unter Angaben zum Unternehmen, den Vertretungsberechtigten und der Rechnungsanschrift erfolgen. Anschließend kann unter dem Reiter „Aktivitäten“ die Stellung des Registrierungsantrages erfolgen. Zusätzlich zur Registrierung im EAR-Portal ist es erforderlich, eine jährliche Mengenmeldung der in Verkehr gebrachten Geräte vorzunehmen.
Wie lange dauert das Registrierungsverfahren?
Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis sieben Wochen. Verzögerungen können auftreten, wenn Anträge unvollständig oder unklar sind oder das Geschäftsaufkommen hoch ist.
Was bedeutet Inverkehrbringen?
Ein Gerät gilt als in Verkehr gebracht, wenn es entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt wird. Auch der Import und Reimport von Elektrogeräten gilt als Inverkehrbringen.
Was ist ein Bevollmächtigter?
Hat der registrierungspflichtige Hersteller keine Niederlassung in Deutschland, muss ein Elektrogesetz-Bevollmächtigter beauftragt werden, der die gesetzlichen Pflichten als Hersteller in Deutschland übernimmt und die erforderliche Registrierung beantragt. Bevollmächtigter kann hierbei jede zuverlässige und handlungsfähige Rechtsperson mit Niederlassung in Deutschland sein. Für alle Marken und Gerätearten eines Herstellers darf nur ein Bevollmächtigter beauftragt werden.
Auch die Bevollmächtigtenregistrierung wird über das EAR Portal beantragt. Hierbei muss bei der Antragstellung neben dem Herstellernamen und dessen Kontaktdaten zusätzlich angegeben werden, dass die Accounteröffnung als Bevollmächtigter erfolgt.
Auch die Bevollmächtigtenregistrierung wird über das EAR Portal beantragt. Hierbei muss bei der Antragstellung neben dem Herstellernamen und dessen Kontaktdaten zusätzlich angegeben werden, dass die Accounteröffnung als Bevollmächtigter erfolgt.
Welche Marke muss im EAR-Portal angegeben werden?
Die Marke muss keine Marke im Sinne des Markenrechts sein. Es kann auch der Firmenname verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass die Marke auf dem Elektrogerät selbst angebracht sein muss. Angaben wie „no name“ oder reine Typenbezeichnungen sind nicht ausreichend.
Wir wird die Geräteart im EAR-Portal bestimmt?
Geräte müssen einer von sechs Kategorien und 17 Gerätearten zugeordnet werden. Bei Unsicherheiten können Bildmaterial und eine Gerätebeschreibung hochgeladen werden.
Was ist eine insolvenzsichere Garantie?
Hersteller von B2C-Geräten müssen eine finanzielle Sicherheit hinterlegen, die sicherstellt, dass die Entsorgung von Altgeräten auch im Insolvenzfall gewährleistet ist. Dieser Nachweis muss jährlich erbracht werden.
Was ist eine Glaubhaftmachung?
Im B2B-Bereich muss eine Glaubhaftmachung erfolgen, dass die Elektrogeräte nicht in privaten Haushalten genutzt werden.
Was ist ein Rücknahmekonzept?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen B2B-Hersteller ein Rücknahmekonzept vorlegen. Es muss Folgendes beinhalten:
- Nachweis über Rückgabemöglichkeiten (z. B. Vereinbarungen mit zertifizierten Entsorgungsbetrieben)
- Namen und Adressen beauftragter Dritter
- Informationen für den Endnutzer zur Rückgabe von Altgeräten
Bereits registrierte B2B-Hersteller mussten bis zum 30. Juni 2022 ein Rücknahmekonzept nachreichen.
Welche Pflichten entstehen aus der Registrierung?
Für alle Hersteller gilt die:
- Kennzeichnungspflicht: Alle Geräte müssen dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und einer eindeutigen Herstellerkennzeichnung versehen sein.
- Datumsangabe unter dem Symbol: Zeigt an, ab wann das Gerät in Verkehr gebracht wurde.
- Diese Kennzeichnungspflichten gelten u. a. für:
- Alle Elektrogeräte, die nach dem 13. August 2015 in Verkehr gebracht wurden
- Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodule (ab 24. Oktober 2015)
- Geräte, die seit dem 15. August 2018 unter das ElektroG fallen (Open-Scope)
- B2B-Geräte, die seit dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht wurden
Zusätzliche Pflichten für B2C-Hersteller:
- Garantienachweispflicht: Jährliche Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie
- Mengenmitteilungspflicht: Monatliche und jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen Altgeräte
- Pflicht zur Verwertung und Entsorgung: Sicherstellung der Wiederverwendung, Behandlung oder Entsorgung von Altgeräten
Informationspflicht: Endnutzer müssen schriftlich über die ordnungsgemäße Entsorgung, Rückgabepflichten und die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne informiert werden.
Zusätzliche Pflichten für B2B-Hersteller:
- Rücknahmepflicht: Ein Rücknahmekonzept muss bei der Registrierung vorliegen.
- Informationspflicht: Endnutzer müssen über Entsorgungsmöglichkeiten informiert werden.
Für wen gilt die Rücknahmepflicht?
Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen und über die Rückgabemöglichkeiten informieren.
- Beim Online-Handel zählt die Lager- und Versandfläche.
- Rücknahme ohne Neukauf: Kleine Altgeräte (max. 25 cm) müssen unabhängig von einem Neukauf zurückgenommen werden (max. fünf Geräte pro Geräteart).
- Händler, die Altgeräte zurücknehmen, müssen ihre Rücknahmestellen anzeigen und die Mengen der zurückgenommenen Altgeräte melden.
- Verstöße gegen die Rücknahmepflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Welche Kosten entstehen?
- Die Registrierung bei der Stiftung EAR ist gebührenpflichtig, die Kosten sind in der Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgesetz geregelt.
- B2C-Hersteller tragen zusätzliche jährliche Kosten für die insolvenzsichere Garantie.
- Erst-Inverkehrbringer müssen die Rücknahme- und Entsorgungskosten übernehmen.
- Große Händler müssen die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten finanzieren.
Welche Strafen gibt es für Verstöße?
Verstöße gegen das ElektroG können verschiedene Sanktionen nach sich ziehen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Abschöpfung erzielter Gewinne
- Privatrechtliche Abmahnungen durch Wettbewerber
- Schadenersatzforderungen
- Vertriebsverbot, bis die Konformität mit dem ElektroG hergestellt ist