Eigenkapital erhöhen
Um Investitionen zu finanzieren, gibt es neben dem traditionellen Hausbankdarlehen weitere Optionen. Die Wichtigsten stellen wir hier vor.
Herausforderung und Ziel
Die Unternehmensfinanzierung ist eine sehr wichtige unternehmerische Aufgabe. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann verschiedene positive Effekte auf die Gesellschaft haben. So kann das neue Kapital zur Tilgung von Schulden oder für notwendige Investitionen im Rahmen der Transformation der Wirtschaft genutzt werden. Gleichzeitig stärkt ein erhöhtes Eigenkapital die Kreditwürdigkeit und kann die Wettbewerbschancen am Markt erhöhen, da Unternehmen mit höherem Eigenkapital in der Tendenz vertrauenswürdiger wahrgenommen werden.
Traditionell gilt in Deutschland das Hausbankdarlehen als beliebteste Form der Unternehmensfinanzierung. In den letzten Jahren finden aber auch alternative Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise mezzanines Kapital immer häufiger den Weg in deutsche Unternehmen.
Mittlerweile sind auch Eigenkapital-Finanzierungen etabliert: Es gibt verschiedene Kapitalgeber am Markt (beispielsweise VC-Fonds, Private Equity-Geber oder Finanzinvestoren), die Unternehmen langfristig finanzieren und die Verträge so ausgestalten, dass das Kapital dem bilanziellen Eigenkapital zugeordnet werden kann. Vorteile einer solchen Finanzierung sind eine bessere Bilanzstruktur (da mehr Eigenkapital), ein besseres Rating bei Banken und daraus resultierend günstigere Finanzierungsbedingungen.
Neben der Nutzung solcher Eigenkapital-Gebern lässt sich die Erhöhung des Eigenkapitals auch durch andere Wege erreichen: Durch den Verkauf von Gesellschaftsanteilen an neue Gesellschafter, Investoren oder durch ein Gesellschafterdarlehen. In beiden Fällen sollten Unternehmen Hilfe bei Expert*innen suchen – beispielsweise bei Notar*innen (beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen zwingend erforderlich) oder bei Steuerberater*innen.
Informationen
Die Erhöhung des Eigenkapitals ist durch verschiedene Maßnahmen möglich, insbesondere durch Bar- oder Sacheinlagen. Grundlage einer Eigenkapitalerhöhung ist ein Gesellschafterbeschluss und sodann eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hier ist darauf zu achten, ob der bisherige Gesellschaftsvertrag besondere Mehrheiten für eine Eigenkapitalerhöhung vorsieht.
Kapitalgesellschaften müssen die Erhöhung des Eigenkapitals zum Handelsregister anmelden. Außerdem ist darauf zu achten, dass für den Fall einer Eigenkapitalerhöhung regelmäßig Bezugsrechte bestehen. Diese sollen eine Verwässerung der Gesellschaftsanteile verhindern und ermöglichen den bisherigen Gesellschaftern den Kauf der neuen Gesellschaftsanteile bis zur Höhe ihrer bisherigen Beteiligung. Wirksam wird die Eigenkapitalerhöhung mit der erfolgten Eintragung ins Handelsregister.
Eine gute Anlaufstelle, sowohl für Informationen, als auch für die Beantragung einer Eigenkapital-erhöhenden Finanzierung, ist das BMH Beteiligungsmanagement Hessen. Über verschiedene Fonds werden überzeugende Unternehmen und Gründer finanziert und mittels spezieller Darlehen mit Eigenkapital versorgt.
Beratung
Die IHK berät im Vorfeld sowohl zu rechtlichen als auch zu finanziellen Aspekten.