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Für jedes Unternehmen ist es von großer Bedeutung, Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren. Voraussetzung dafür ist ein effektives, auf Kundenerhaltung ausgerichtetes Mahnwesen.
Dieses Merkblatt hilft Ihnen, wenn Sie gegen einen im Ausland befindlichen Schuldner Ihre Forderung durchsetzen wollen.
Im Falle des Verzuges kann ein Händler vom Schuldner Zinsen verlangen. Auch bei Abschlagszahlungen und die sogenannte Fertigstellungsbescheinigung beim Werkvertrag dürfen Zinsen berechnet werden. Die Höhe und die Fälligkeit der Zinsen sind gesetzlich festgelegt.
Ausgangspunkt für die Festlegung der Verzugszinsen ist der in Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, der zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert werden kann.
Vorsicht: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Bevor Sie auf dieses Geld verzichten - das Sie sich ja früher durch Ihre Leistung verdient haben - sollten Sie noch vor Jahresende aktiv werden!