Zinsen bei Verzug
Aktueller Verzugszinssatz
Ausgangspunkt für die Festlegung der Verzugszinsen ist der in Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschriebene Basiszinssatz, der zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres verändert werden kann.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Basiszinssatz 2,27 Prozent.
Der jeweils aktuelle Zinssatz kann auf der Homepage der Bundesbank abgerufen werden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes bleiben folgende gesetzliche Verzugszinsen bestehen:
- Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Zinssatz:
7,27 Prozent (Paragraf 288 Absatz 1 BGB)
Berechnung: 2,27 Prozent + 5 Prozent = 7,27 Prozent - Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Zinssatz:
11,27 Prozent (Paragraf 288 Absatz 2 BGB)
Berechnung: 2,27 Prozent + 9 Prozent = 11,27 Prozent
Stand: 1. Januar 2025