Verkehrswirtschaft

Information zur Mauterhöhung 2019

Der Bundestag hat beschlossen, die Lkw-Maut aus Bundesstraßen und Autobahnen zum 1. Januar 2019 zu erhöhen.  Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes. Die entsprechende Berechnung hat der Bund für den Zeitraum von 2018 bis 2022 aktualisiert, einschließlich externer Kosten, die sich Luftverschmutzung und Lärmbelastung ergeben.

Die Fahrzeugeinteilung hat sich 2019 verändert. Bisher war die Anzahl der Achsen ohne eine Differenzierung der zulässigen Gesamtmasse (zGM) maßgeblich. Zukünftig sollen die Gewichtsklassen betrachtet werden. Bei Fahrzeugen mit mehr als 18 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wird zusätzlich nach Anzahl der Achsen differenziert.
Maut in Cent pro Kilometer (inklusive Anteil für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung)
Schadstoffklasse
7,5-12 t zGM
12-18 t zGM
>18 t zGM
>18 zGM
bis 3 Achsen
bis 3 Achsen
bis 3 Achsen
4 und mehr Achsen
Euro 0/1
16,7
20,2
24,7
26,1
Euro 2
10,4
19,1
23,6
25,0
Euro 3
14,6
18,1
22,6
24,0
Euro 4
11,4
14,9
19,4
20,8
Euro 5
10,4
13,9
18,4
19,8
Euro 6
9,3
12,8
17,3
18,7

Änderungen zum 1. Juli 2018

Seit dem 01.07.2018 ist jeder Kilometer Bundesstraße mautpflichtig. Der Bund hat den Dienstleister Toll Collect damit beauftragt, die Mautausweitung umzusetzen.
Aktuell sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Welchen Mautsatz Sie zahlen müssen, erfahren Sie in unserem Beratungstool. Der Link befindet sich auf der rechten Seite.  
  • Generell gilt, dass auch innerstädtische Bundesstraßen künftig mautpflichtig sind.
  • Straßennutzer können sich nicht darauf berufen, dass sie nicht gewusst hätten, dass er sich auf einer Bundesstraße befindet. Sie müssten sich hierüber kündig machen.
  • Bei Streckenabschnitten über 100 m ist von einer Mautpflicht auszugehen, bei kürzeren Abschnitten (Querungen oder Längsverkehre) nicht.
  • Sofern ein Fahrzeughalter mit demselben Fahrzeug mautpflichtige und mautfreie Verkehre (Winterdienst) durchführt, muss er die OBU entsprechend ein- oder ausschalten oder sich für die mautpflichtige Fahrt manuell einbuchen.
Die Mautsätze bestehen aus dem Mautteilsatz für die Infrastruktur und dem Mautteilsatz für die durch den Lkw verursachte Luftverschmutzung, der sich nach der Schadstoffklasse des Lkw richtet. Der Mautteillsatz für die Infrastruktur ist abhängig von der Achsklasse (2, 3, 4, 5 und mehr Achsen).
Abgerechnet werden kann die Maut auf drei Wegen:
  1. Über den Einbau einer On-Board-Unit
  2. Anmeldung an einem der 3.500 Terminals in Deutschland
  3. oder per Internet
Güterkraftverkehrsunternehmen können beim Bundesamt für Güterverkehr Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen oder für Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt erhalten. Dazu zählen beispielsweise  Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung oder Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.
Weitere Details finden Sie auf der rechten Seite und einen Link zum Betreiber Toll Collect.