Verkehrswirtschaft

Eigenkapitalnachweis Güterkraftverkehr

Unternehmen sollten langfristig planen, wenn sich Ihr Fahrzeugbestand ändert.
Beantragen Unternehmer eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr, so ist unter anderem die Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Güterkraftverkehr laut Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erforderlich. Die Verordnung besagt, dass ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein muss, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Nutzt das Unternehmen ein Fahrzeug, muss es – anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlusses – nachweisen, dass es jedes Jahr über Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9.000 Euro verfügt. Für jedes weitere, gewerblich genutzte Fahrzeug müssen Rücklagen in Höhe von 5.000 Euro nachgewiesen werden.
Nicht zum Eigenkapital oder zur stillen Reserve gerechnet werden dürfen die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuge. Zu diesem Urteil kamen das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. Mai 2012, Aktenzeichen: 3 Bs 5/12) und das Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 31. August 2012, Aktenzeichen: 18 L 1013/12). Die Urteile besagen, dass im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzte Fahrzeuge nicht geeignet sind, um die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen nachzuweisen. Es handelt sich laut Rechtsprechung bei den Fahrzeugen um Betriebsmittel des Unternehmens, nicht um finanzielle Ressourcen zur Erfüllung laufender Verpflichtungen.
Unternehmer, die eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragen oder ihre Firmenflotte vergrößern wollen, sollten sich überlegen, ob sie die Fahrzeuge mieten, leasen oder kaufen. Die Unterschiede:
  • Gemietete oder geleaste Fahrzeuge können weder in die Bilanz noch in den Eigenkapitalnachweis eingerechnet werden.
  • Gekaufte Fahrzeuge fließen in die Bilanz ein, können aber nicht in den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eingebracht werden.
Eine Vorlage für den Eigenkapitalnachweis sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt .