IHK Darmstadt
Vorschriften
Scheinselbstständigkeit?!
Selbstständige Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug
Personalengpässe durch Urlaub und Krankheit sind ein ständiges Problem jedes Unternehmers und müssen durch eine Personalreserve oder Aushilfskräfte kompensiert werden. Ein Weg, den Verkehrsunternehmer mit Vorsicht beschreiten sollten, ist einen „Selbstständigen Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug” einzusetzen.
Transport und Logistik
Verkehrsleiter ist Pflicht
Güterkraftverkehrs- und Omnibusbetriebe müssen einen Verkehrsleiter benennen. Dieser muss die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Sein ständiger Aufenthalt in der EU muss gewährleistet sein. Wer Verkehrsleiter im Unternehmen ist, muss der Genehmigungsbehörde mitgeteilt werden. Der Verkehrsleiter kann im Unternehmen tätig sein oder als Externer vom Unternehmen eingesetzt werden. In dem Fall ist ein Vertrag verpflichtend.