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Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Folgendes müssen Sie dabei beachten.
Hier sind alle wichtigen Hinweise zur Prüfung, wie Prüfungstermine, Prüfungsdauer, Wiederholungsprüfung, Hilfsmittel, Rücktritt zusammengefasst.
Gefahrgutbeauftragtenschulungen werden nur von Veranstaltern durchgeführt,, die von der IHK anerkannt und zugelassen sind.