Voraussetzung für die Bestellung, Informationen zur Schulung und Prüfung

Gefahrgutbeauftragte: Voraussetzung für die Bestellung

Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises gemäß Paragraph zwei der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der geltenden Fassung für die Verkehrsträger sein, auf die sich ihr Aufgabengebiet erstreckt. Die Schulungsnachweise werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, von den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Regionale oder sonstige Zuständigkeitsabgrenzungen bestehen nicht. Sie können sich an die IHK Ihrer Wahl wenden.

Schulung des Gefahrgutbeauftragten

Die Schulungsdauer beträgt
  • 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten [UE]
    und
  • 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehsträger (10 UE)
Die Schulungen müssen von der IHK anerkannt sein. Hier finden Sie eine Liste der im Bezirk der IHK Darmstadt anerkannten Schulungsveranstalter.

Voraussetzungen für die Ausstellung des Schulungsnachweises:

Bei erstmaliger Ausstellung des Schulungsnachweises:
  • Nachweis der Teilnahme an einem von einer IHK anerkannten Lehrgang
    und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Grundprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, die der Lehrgang beinhaltet hat.
Verlängerung des Schulungsnachweises:
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, für die der gültige Schulungsnachweis vorliegt. Die vorherige Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist nicht zwingend erforderlich. Die Art der Vorbereitung bleibt jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Die Schulungsveranstalter bieten in der Regel entsprechende Vorbereitungskurse an.
Die Gültigkeit der Schulungsnachweise beträgt fünf Jahre.

Prüfung

Die IHK Frankfurt am Main führt diese Prüfung für die IHK Darmstadt durch.
Weitere Informationen finden Sie auf www.frankfurt-main.ihk.de

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine IHK zur Prüfungsabnahme auszuwählen, unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort.
Die Prüfung wird schriftlich in deutscher Sprache durchgeführt und dauert je nach Art und Umfang 50 bis 250 Minuten.
Als Hilfsmittel sind alle Rechtsvorschriften (zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) ohne Kommentierungen des Verlages in gedruckter Form sowie ein nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zulässig. Sie müssen diese Hilfsmittel bitte selbst mitbringen. Elektronische Medien sind nicht zugelassen.
Für die Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular . Die erforderlichen Nachweise können Sie auch in Kopie beifügen. Sie müssen dann die Originale jedoch bei Prüfungsbeginn vorlegen. Sie werden nach Ihrer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin - gegebenfalls auch kurzfristig - eingeladen. Terminwünsche werden (soweit möglich) berücksichtigt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 135,00 Euro und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten.
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig erhalten Sie die mit dem Antrag eingereichten Originale zurück. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme senden wir Ihnen mit gleicher Post den Schulungsnachweis zu.

Verlängerungsprüfung

Eine Fortbildungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises möglich, ohne dass zeitliche Nachteile entstehen. Nach Ablauf der im Schulungsnachweis genannten Gültigkeitsdauer ist der erneute Besuch eines Grundlehrgangs und das erfolgreiche Bestehen der IHK-Prüfung erforderlich.
Einen Link zur Sammlung möglicher Prüfungsfragen finden Sie unter "Weitere Informationen" auf der rechten Seite.