Restaurantfachmann/-frau
Der Ausbildungsberuf wurde zum 1. August 2022 neugeordnet. Alle prüfungsrelevanten Informationen zum neuen Berufsbild “Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronmie” sind auf einer seperaten Seite zusammengefasst. Die Verordnung findet Anwendung auf alle Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2022 und für externe Prüfungsteilnehmer ab Winter 2023/2024.
Prüfungstermine
Die Zwischenprüfung findet in der Regel
- im Frühjahr in den Monaten Februar oder März
- im Herbst in den Monaten September oder Oktober statt
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden in der Regel
- bei der Sommerprüfung in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien statt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Sie dient zur Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes. Das erzielte Ergebnis geht nicht in die Note der Abschlussprüfung mit ein.
- Prüfungszeit: höchstens 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftlich zu bearbeitende praktische Aufgabenstellung und die praktische Aufgabe.
Abschlussprüfung
Alle wichtigen Informationen zum Prüfungsaufbau und -ablauf finden Sie auf der Homepage der AkA.