Aus- und Weiterbildung

Fallbezogenes Fachgespräch in der Wahlqualifikation

Das Fallbezogene Fachgespräch soll ausgehend von einer vom Prüfling durchgeführten oder vom Prüfungsausschuss vorgegebenen praxisbezogenen Aufgabe geführt werden. Es werden Fachfragen, fachliche Sachverhalte und Vorgehensweisen sowie Probleme und Lösungen erörtert. Bewertet werden das Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge, das methodische Vorgehen und Lösungswege sowie kommunikative Fähigkeiten.

Ablauf des Fachgesprächs

Unabhängig vom gewählten Zugangsweg, findet ein 20-minütiges Fachgespräch statt. Die Prüfung beginnt mit einer einleitenden Darstellung der Fachaufgabe durch den Prüfling (maximal fünf Minuten). Anschließend folgt das Fachgespräch, in dem der Prüfungsausschuss Fragen zu der Fachaufgabe stellt um die Handlungskompetenz des Prüflings zu bewerten. Die Reporte dürfen am Tag der Prüfung mitgebracht werden (bitte im Original, ohne Notizen und Randbemerkungen).
In dem Fachgespräch soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  • Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie
  • Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.

Report- oder klassische Variante?

Zur Vorbereitung auf das Fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung:

Die „Report-Variante“ und die „klassische Variante“.

Der Ausbildungsbetrieb teilt (nach interner Absprache mit dem Prüfling) der IHK mit der Anmeldung zur Prüfung verbindlich mit, welche Variante für den jeweiligen Prüfling gewählt wird. Mit der Anmeldung zum zweiten Teil der Abschlussprüfung kann gegenüber der zuständigen Stelle letztmalig eine Vertragsänderung bezüglich der prüfungsrelevanten Wahlqualifikationen mitgeteilt werden. Die Inhalte der angegebenen Wahlqualifikationen müssen tatsächlich während der Ausbildung vermittelt worden sein und sich im betrieblichen Ausbildungsplan widerspiegeln.

Klassische Variante

Der Prüfling bekommt am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die Fachaufgaben beziehen sich auf eine der beiden festgelegten Wahlqualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB). Der Prüfling soll die von ihm gewählte Fachaufgabe bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Hierfür hat er eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten.

Report-Variante

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Der Prüfling erstellt für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe. Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Nutzen Sie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) und den Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB), um herauszufinden, ob sich Ihre Fachaufgabe als Grundlage für das Fachgespräch eignet. Die Reporte sind spätestens am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung vom zweiten Teil bei der IHK einzureichen. Die Reporte werden über unser Online-System „APrOS“ eingereicht. Hierfür verschickt die IHK Darmstadt nach dem Anmeldeschluss die Zugangsdaten.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die ausgewählte Fachaufgabe ist dann der Ausgangspunkt für das Fallbezogene Fachgespräch. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des Fallbezogenen Fachgesprächs. Der Prüfungsausschuss führt das Fachgespräch für die zugrunde liegende Wahlqualifikation so, dass die in genannten Vorgaben (siehe oben) nachgewiesen werden können. Dem Prüfling wird erst am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde. Die Reporte selbst werden nicht bewertet.

Aufbau der Reporte (Gliederung)

Im Report sollen Sie das Umfeld der betrieblichen Fachaufgabe skizzieren, die Aufgabe beschreiben, den Prozess der Planung und Durchführung darstellen und das Ergebnis bewerten. Sie können Ihre betriebliche Fachaufgabe in folgenden Phasen darstellen:
  • Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag/Ausgangssituation
  • Planung/Vorbereitungen
  • Durchführungsphase/Begründung der Vorgehensweise
  • Rahmenbedingungen/Gesamtzusammenhang
  • Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse
Details zu den Inhalten der Gliederung finden Sie im Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB).

Layout der Reporte

  • maximal vier Seiten insgesamt (eine Datei)
  • Erste Seite: Deckblatt - Bitte nutzen Sie hierfür, das Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB) der IHK Darmstadt.
    Hinweis: Durchführungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Sie in der Wahlqualifikation ausgebildet wurden (in der Regel drei bis fünf Monate im 16. bis 36. Ausbildungsmonat – siehe Ausbildungsordnung).
  • maximal drei DIN A4 Seiten für den Report
  • Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11
  • Abstand: 1,5 Zeilen
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Name und Prüflingsnummer auf jeder Seite
    (die Prüflingsnummer wird Ihnen auf Ihrer Einladung zur Prüfung mitgeteilt)
  • Verwendung der Ich-Form.
Zusätzliche Anlagen werden nicht zugelassen und dürfen zum Fachgespräch auch nicht mitgebracht werden.

Online-System „APrOS“

  • Die Reporte müssen über das Online-System „APrOS“ eingereicht werden.
  • Bei der ersten Anmeldung im Online-System muss der Prüfling seine Kontaktdaten und die seines Ausbilders angeben.
  • Bitte ändern Sie als erstes Ihr Passwort unter dem Menüpunkt “Meine Daten”.
  • Unter dem Menütpunkt “Report” können die Reporte eingereicht werden.
  • Die maximale Dateigröße der Reporte darf vier MB nicht überschreiten.
  • Das Dateiformat ist PDF. Eine Einreichung im Original bei der IHK ist nicht nötig.
  • Es kann für die jeweilige Wahlqualifikation nur eine Datei hochgeladen werden.
  • Vor dem Hochladen der Reporte müssen diese unbedingt mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden. Die Reporte dürfen keine Betriebsgeheimnisse erhalten.
  • Der Prüfungsteilnehmer und der Ausbilder erhalten per E-Mail eine Bestätigung über die hochgeladenen Reporte.
  • Dem Prüfling wird am Tag der Prüfung mitgeteilt, welche der beiden betrieblichen Fachaufgaben vom Prüfungsausschuss ausgewählt wurde.

Zusatzqualifikation

In der Verordnung über die Berufsbildung zum Kaufmann/-frau für Büromanagement ist geregelt, dass Auszubildende die Möglichkeit haben eine Zusatzqualifikation während ihrer Ausbildung zu erwerben (Paragraf 6). Das heißt, dem Auszubildenden wird während seiner Ausbildung zusätzlich zu seinen bereits zwei festgelegten Wahlqualifikationen noch eine dritte Wahlqualifikation vermittelt. Die Ausbildungsinhalte der Zusatzqualifikation müssen im vollständigem Umfang vermittelt werden.
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschlussprüfung, zweiter Teil, gesondert geprüft. Der Ablauf ist identisch mit der Prüfung der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation. Der Auszubildende erhält über das erfolgreiche Ablegen der Zusatzqualifikation eine Bescheinigung. Die Zusatzqualifikation wird nicht auf dem Prüfungszeugnis angegeben.
Für die Prüfung der Zusatzqualifikation fallen zusätzliche Gebühren an (110 Euro).
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der selben Breite und Tiefe wie bei den Wahlqualifikationseinheiten vermittelt worden sind (Paragraf 7 der Ausbildungsverordnung).
Die Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) muss der Anmeldung zur Abschlussprüfung, zweiter Teil, beigefügt werden.