Qualifizierungsnachweis KFZ-Mechatroniker AP2
Nach der Festlegung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 wird in den Prüfungen zunehmend an Kraftfahrzeugen mit Hochvolttechnik gearbeitet.
Die Prüfungen werden nur mit Qualifizierungsnachweisen nach DGUV 209-093 durchgeführt.