Restaurantfachmann/-frau

Hinweis: Zum 1. August 2022 treten die neuen Berufsbilder der Hotel- und Gaststättenbranche in Kraft. Alle Verträge mit Start zum und nach dem 1. August, fallen somit in die neuen Verordnungen. Alle Hinweise zu den geänderten sowie den neuen Berufsbildern finden Sie hier.
Alle relevanten Informationen zum neuen Prüfungsablauf sind auf einer seperaten Seite zusammengefasst.

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben, wenden Sie sich an Nina Bärsch.

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

Drei Jahre

Arbeitsgebiet

Restaurantfachleute bedienen und betreuen Gäste in der Gastronomie. Sie führen selbständig eine Station und wirken bei der Ausrichtung von Veranstaltungen und Festlichkeiten mit.

Berufliche Qualifikationen

  • Restaurantfachleute
  • empfangen und betreuen Gäste,
  • beraten Gäste über das Speisenangebot und korrespondierende Getränke,
  • verkaufen Speisen und Getränke,
  • präsentieren und servieren unter Berücksichtigung verschiedener Servierarten,
  • bereiten Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu,
  • planen Veranstaltungen und Festlichkeiten und wirken bei der Durchführung mit
  • organisieren Serviceabläufe,
  • erstellen Abrechnungen.

Prüfungstermine

Die Zwischenprüfung findet in der Regel
  • im Frühjahr in den Monaten Februar oder März
  • im Herbst in den Monaten September oder Oktober statt
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden in der Regel
  • bei der Sommerprüfung in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien statt.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll nach dem ersten Ausbildungsjahr stattfinden. Sie dient zur Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes. Das erzielte Ergebnis geht nicht in die Note der Abschlussprüfung mit ein.
  • Prüfungszeit: höchstens 180 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftlich zu bearbeitende praktische Aufgabenstellung und die praktische Aufgabe.

Abschlussprüfung

Alle wichtigen Informationen zum Prüfungsaufbau und -ablauf finden Sie auf der Homepage der AkA.

Weitere Informationen