Aus- und Weiterbildung
Industriekaufmann/-frau
Ansprechpartner
Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 163 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Jason Greer.
Ausbildung
Ausbildungsdauer
Drei Jahre
Arbeitsgebiet
Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig. Ihr kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen eines Unternehmens. Sie arbeiten als kundenorientierte Sachbearbeiter bei team-, prozess- und projektorientiert Aufgabenstellungen mit. Ihr Arbeitsbereich sind Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche.
Berufliche Qualifikationen
Industriekaufleute
- verkaufen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
- betreiben Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice,
- ermitteln den Bedarf an Produkten und Dienstleistungen, kaufen Materialien, Produktionsmittel und Dienstleistungen ein und disponieren diese für die Leistungserstellung oder den Vertrieb,
- bearbeiten betriebswirtschaftliche Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und -verfolgung usw.),
- bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens,
- wenden Instrumente zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl an, planen den Personaleinsatz und bearbeiten Aufgaben der Personalverwaltung.
Ausbildungsinhalte
- Ausbildungsordnung inkl. sachliche und zeitliche Gliederung
- Rahmenlehrplan
- Umsetzungshilfe Industriekaufmann/-frau
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und Fachgespräch) finden bei der IHK Darmstadt
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie findet in den Prüfungsbereichen Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen, Kosten- und Leistungsrechnung, Der Ausbildungsbetrieb, Geschäftsprozesse und Märkte, Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation, Integrative Unternehmensprozesse und Personal statt.
Die detaillierten Prüfungsanforderungen finden Sie unter dem jeweiligen Beruf auf der Homepage der AkA.
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungefähr 40 gebundene Aufgaben
es können insgesamt 100 Punkte erzielt werden, jede Aufgabe wird gleich stark gewichtet
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Prüfungstag
Prüfungsbereich: Geschäftsprozesse (schriftlich)
- Prüfungszeit: 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: gemischte Aufgaben
- Gewichtung: 40 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
2. Prüfungstag
Prüfungsbereich: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: zehn Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Einsatzgebiet (mündlich)
- Prüfungszeit: 30 Minuten (Präsentation maximal 10-15 Minuten)
- Prüfungsverfahren: Präsentation und anschließendes Fachgespräch
- Gewichtung: 30 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
- Bitte lesen Sie sich unbedingt alle Informationen zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet durch.
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis,
- im Prüfungsbereich “Geschäftsprozesse”,
- in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche “Kaufmännische Steuerung und Kontrolle” und “Wirtschaft- und Sozialkunde” sowie
- im Prüfungsbereich “Einsatzgebiet”
jeweils mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht wurden.
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.