Fachpraktiker
Anerkannte duale Ausbildungsberufe stehen jedem Menschen offen, unabhängig vom Schulabschluss, von Sprachkenntnissen oder ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Dies bedeutet: Generell darf ein Ausbildungsbetrieb jeden Menschen ausbilden, es gibt keine gesetzlich festgelegten Zugangsvoraussetzungen zu einer dualen Ausbildung.
Passender Einstieg und individuelle Unterstützung
Im System der Ausbildung gibt es eine Vielzahl an Einstiegs- und Unterstützungsmöglichkeiten, damit ein junger Mensch erfolgreich seine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann, zum Beispiel: Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Qualifizierungsbausteine, Einstiegsqualifizierungen, außerbetriebliche Ausbildung, Fachpraktiker-Ausbildungen, Ausbildung in Teilzeit, sozialpädagogische Begleitung der Ausbildung, Förderunterricht, Nachteilsausgleiche bei Prüfungen. Bei der Durchführung einer Ausbildung wird so weit wie möglich auf die besonderen Verhältnisse von Auszubildenden geachtet. Dies gilt insbesondere auch bei einer bestehenden Behinderung.
Abschlussprüfungen sind in der Regel bundeseinheitlich und werden nicht an das individuelle Lernvermögen oder das Sprachverständnis angepasst. Für Menschen insbesondere mit einer Lernbehinderung oder auch einer psychischen Behinderung kann eine Abschlussprüfung eine nicht zu bewältigende Hürde darstellen. Hier kann eine Fachpraktiker-Ausbildung die Lösung sein.
Ein möglicher Weg: Fachpraktiker-Ausbildung
Kommt das Absolvieren eines anerkannten Ausbildungsberufes trotz aller Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht in Betracht, so kann eine sogenannte Fachpraktiker-Ausbildung nach Paragraf 66 Berufsbildungsgesetz der Weg zu einem Berufsabschluss sein. Diese orientiert sich inhaltlich an anerkannten Ausbildungsberufen, ist jedoch theoriereduziert. Abschlussprüfungen erfolgen wie in der Regelausbildung vor der zuständigen IHK. Eine Anrechnung auf Anschlussausbildungen ist denkbar.
Fachpraktiker-Ausbildung: Zugang und Voraussetzungen
Wer eine Fachpraktiker-Ausbildung absolvieren möchte, wendet sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, um die Zugangsberechtigung zu klären. Ausbildungsbetriebe, die Fachpraktiker ausbilden wollen, müssen dafür besonders geeignet sein. Die Abklärung der Eignung erfolgt durch die IHK-Ausbildungsberatung. Zusammen mit den Fachberaterinnen für Inklusion werden evtl. Förderungen und Unterstützungen organisiert und die Ausbildung im Betrieb unterstützt.
Fachpraktiker-Berufe bei der IHK Darmstadt
Die IHK Darmstadt bietet für folgende Fachpraktiker-Ausbildungen Prüfungen an:
- Fachpraktiker/-in für Büromanagement (3-jährig)
- Fachpraktiker/-in im Verkauf (2-jährig)
- Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen (3-jährig)
- Fachpraktiker/-in Küche (3-jährig)
Fachpraktiker-Ausbildungen in weiteren Berufen sind möglich und können von der IHK Darmstadt auf Antrag verabschiedet werden.