... und wenn kein Zeugnis vorhanden?

Praktische Kompetenzfeststellung

Eine praktische Kompetenzfeststellung erfolgt dann, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin
a) nur noch das Abschlusszeugnis vorlegen kann, aber die Ausbildungsinhalte nicht zu belegen sind 
b) per eidesstattlicher Versicherung erklärt hat, dass zwar ein ausländischer Berufsabschluss erworben wurde, er/sie auf die dazu gehörenden Dokumente aber keinen Zugriff mehr besitzt (z. B. als Flüchtling oder Vertriebener). 
In diesem Fall beauftragt die IHK FOSA die örtlich zuständige IHK damit, eine praktische Kompetenzfeststellung vorzunehmen. Dies können nach § 14 Abs. 2 BQFG Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische und theoretische  Prüfungen und Gutachten von Sachverständigen sein. 
Bei der IHK Darmstadt werden für gewerblich-technische Berufe Teile der praktischen Abschlussprüfung der entsprechenden deutschen Referenzqualifikation in den Bildungszentren Erbach oder Heppenheim inklusive Fachgespräch abgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller/von der Antragstellerin zu tragen.