Schlichtungsverfahren
Im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen kann es immer mal zu Streitigkeiten kommen, die sich nicht mehr intern oder durch Unterstützung der Ausbildungsberatung der IHK Darmstadt lösen lassen. Das kann der Fall sein, wenn es schwerwiegende Streitigkeiten während der Ausbildungszeit gibt oder nach einer Kündigung die betroffene Partei die Kündigung als nicht berechtigt erachtet. Für diese Fälle hat die IHK einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Das Verfahren hat das Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen, und ist vor einem Arbeitsgerichtsprozess erforderlich (Paragraf 111 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)). Der Schlichtungsausschuss setzt sich aus je einem ehrenamtlichen Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerseite zusammen
Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden tätig, der schriftlich bei der IHK eingereicht wurde. In der Regel gilt für die Anrufung des Schlichtungsausschusses die 3-Wochen-Frist, es sei denn der/die Betroffene macht besondere Gründe geltend.
Streitigkeiten aus einem beendeten Berufsausbildungsverhältnis, zum Beispiel über noch zu gewährende Ausbildungsvergütung oder wegen des Zeugnisses, gehören nicht vor den Ausschuss. Auch bei Streitigkeiten im Rahmen der Umschulung oder Fortbildung ist das Arbeitsgericht direkt anzurufen, sofern arbeitsrechtliche Streitigkeiten vorliegen.
Schlichtungstermine 2025
Die Schlichtungstermine finden – mit Ausnahme des Aprils und Dezembers – immer am letzten Mittwoch eines Monats statt.
- 29. Januar 2025
- 26. Februar 2025
- 26. März 2025
- 23. April 2025
- 28. Mai 2025
- 25. Juni 2025
- 30. Juli 2025
- 27. August 2025
- 24. September 2025
- 29. Oktober 2025
- 26. November 2025
- 17. Dezember 2025