Aktuell sind wieder massenhaft Phishing-Mails im Umlauf, die vorgeblich im Namen der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) versendet werden. Mehr dazu hier.
Nr. 6262658
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Bewachungsgewerbe

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Alle Inhalte zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

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Nur, "wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will", muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen.

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Sicherheitsfachleute beim Überwachen von Monitoren © New Africa - stock.adobe.com

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.