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Nr. 6262658
Aus- und Weiterbildung

Bewachungsgewerbe

Aus- und Weiterbildung

Alle Inhalte zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

Aus- und Weiterbildung

Nur, "wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will", muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen.

Aus- und Weiterbildung
Sicherheitsfachleute beim Überwachen von Monitoren

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.