Aus- und Weiterbildung

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibender (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.

Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion

Inhalte

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Voraussetzungen

1. Sie benötigen ein B1 Zertifikat oder einen deutschen Schulabschluss.
2. Sie müssen ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilnehmen.
3. Während der Unterrichtung arbeiten Sie aktiv mit und stehen im ständigen Dialog.
4. Eine erfolgreiche Teilnahme an mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen in jedem Sachgebiet.

Termine

Ort
Datum
Anmeldeschluss
Cottbus 20.04. - 24.04.2026 23.03.2026
Cottbus 18.05. - 22.05.2026 20.04.2026
Cottbus 01.06. - 05.06.2026 04.05.2026
Cottbus 31.08. - 04.09.2026 27.07.2026
Cottbus 05.10. - 09.10.2026 04.09.2026
Cottbus 30.11. - 04.12.2026 02.11.2026
Weitere Termine werden demnächst eingestellt.

Nachweis

Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde, eine aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist und die Sachgebietstests mit insgesamt mindestens 50 % bestanden wurden, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
ACHTUNG: Sollte die IHK Cottbus feststellen, dass die Unterrichtsbeteiligung bzw. das Sprachniveau unzureichend ist, kann der Teilnehmende des Unterrichts verwiesen werden. Es erfolgt keine Rückzahlung der Gebühr!

Anmeldung und Gebühren

Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 253 KB)anmelden.
Die IHK Cottbus behält sich vor, Ihr Ausweisdokument einer technischen Echtheitsprüfung zu unterziehen. Es erfolgt keine Speicherung oder Weitergabe der Daten.
Die Unterrichtungen finden in Cottbus statt!
ACHTUNG: Mit der Anmeldung muss auch das geforderte B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss in Kopie eingereicht werden, andernfalls können wir Ihre Anmeldung nicht berücksichtigen!

Gebühr

Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter.
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 142 KB).
Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Die Teilnehmenden erhalten mit der Einladung eine Gebühr.
Die Gebühr ist vor Antritt der Unterrichtung zu entrichten.
ACHTUNG: Bei Rücktritt spätestens 5 Tage vor Beginn der Unterrichtung oder bei Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird eine Bearbeitungsgebühr (PDF-Datei · 142 KB) erhoben.

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.