Aus- und Weiterbildung

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.

Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
  • Objekt- und Werkschutz
  • Revier- und Streifenwachdienst
  • Geld- und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
  • Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion

Inhalte

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Voraussetzungen

1. Sie benötigen ein B1 Zertifikat oder einen deutschen Schulabschluss.
2. Sie müssen ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilnehmen.
3. Während der Unterrichtung arbeiten Sie aktiv mit und stehen im ständigen Dialog.
4. Eine erfolgreiche Teilnahme an mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen in jedem Sachgebiet.

Termine

Ort
Datum
Anmeldeschluss
Cottbus 24. - 28.02.2025 07.02.2025
Cottbus 17. - 21.03.2025 28.02.2025
Cottbus 07. - 11.04.2025 21.03.2025
Cottbus 19. - 23.05.2025 25.04.2025
Cottbus 23. - 27.06.2025 06.06.2025
Cottbus 28.07. - 01.08.2025 11.07.2025
Cottbus 25. - 29.08.2025 08.08.2025
Cottbus 15. - 19.09.2025 29.08.2025
Cottbus 20. - 24.10.2025 02.10.2025
Cottbus 10. - 14.11.2025 24.10.2025
Cottbus 08. - 12.12.2025 21.11.2025

Nachweis

Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde, eine aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist und die Sachgebietstests mit insgesamt mindestens 50 % bestanden wurden, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.

Anmeldung und Gebühren

Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 253 KB)anmelden.
WICHTIG: Mit der Anmeldung muss auch das geforderte B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss in Kopie eingereicht werden, andernfalls können wir Ihre Anmeldung nicht berücksichtigen!

Gebühr

Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter.
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB).
Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Die Teilnehmenden erhalten mit der Einladung eine Gebühr.
ACHTUNG: Bei Rücktritt nach dem 5. Arbeitstag vor Beginn der Unterrichtung oder bei Nichtteilnahme an der Unterrichtung wird eine Bearbeitungsgebühr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 260 KB) erhoben.

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.