Aus- und Weiterbildung

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungstermine im Überblick

Prüfort Datum Anmeldeschluss
Schönefeld/Cottbus 15.01.2026 ausgebucht
Schönefeld/Cottbus 19.02.2026 ausgebucht
Schönefeld/Cottbus 19.03.2026 ausgebucht
Schönefeld/Cottbus 16.04.2026 ausgebucht
Achtung - Umstrukturierung ab Mai 2026!
Schriftliche Prüfung am PC Ort Anmeldeschluss Mündliche Prüfung Ort Anmeldeschluss
04.05.2026 Cottbus 13.04.2026 21.05.2026 Schönefeld/Cottbus 05.05.2026
04.06.2026 Cottbus 14.05.2026 18.06.2026 Schönefeld/Cottbus 05.06.2026
02.07.2026 Cottbus 11.06.2026 16.07.2026 u. V. Schönefeld/Cottbus 03.07.2026
03.09.2026 Cottbus 06.08.2026 17.09.2026 Schönefeld/Cottbus 04.09.2026
30.09.2026 Cottbus 07.09.2026 15.10.2026 Schönefeld/Cottbus 01.10.2026
05.11.2026 Cottbus 15.10.2026 19.11.2026 Schönefeld/Cottbus 06.11.2026
25.11.2026 Cottbus 04.11.2026 10.12.2026 Schönefeld/Cottbus 26.11.2026

Inhalte und Ablauf

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Themengebiete:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
2. Datenschutzrecht,
3. Bürgerliches Gesetzbuch,
4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Weite Informationen entnehmen Sie dem Rahmenlehrplan (PDF).

Ablauf

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten je Prüfling, wobei bis zu fünf Prüflinge zusammen in der mündlichen Prüfung geprüft werden können. In der mündlichen Prüfung wird der Schwerpunkt auf die Sachgebieten 1 und 5 gelegt.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Nur wer beide Teile erfolgreich absolviert hat, bekommt von der IHK eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn zur Durchführung der genannten Tätigkeiten berechtigt. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
In der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist Deutsch als Prüfungssprache festgelegt. An der Prüfung kann daher nur teilnehmen, wer deutsch sprechen, schreiben und verstehen kann.

Anmeldung und Gebühren

Die Sachkundeprüfung wird ausschließlich von einer Industrie- und Handelskammer abgenommen. Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung ist bundesweit gültig.
Die Anmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB) geht schriftlich an diejenige IHK, in deren Bezirk der Beschäftigungsort oder die Aus- und Fortbildungsstätte des Prüflings liegt oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sobald die Registrierung Ihrer Anmeldung möglich ist, werden Sie informiert.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der prüfenden Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie-und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.

Vorbereitung

Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf die Prüfung vorzubereiten. Wir empfehlen aber die Teilnahme an einem Lehrgang, um sich den Stoff unter Anleitung geeigneter Dozenten anzueignen.
Auf folgenden Portalen können Sie nach passenden Kursen suchen:

Rechtsvorschriften

Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen”.