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Damit das Unternehmen zum Jahreswechsel kein Geld verliert, müssen Unternehmer und Verantwortliche im Rechts- und Rechnungswesen darauf achten, die Verjährung von Ansprüchen zu unterbrechen. Weiterhin müssen alle Unternehmen, die einen Jahresabschluss (Bilanz) aufstellen müssen, an die Offenlegungspflicht der Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die am 31.12.2023 endeten, denken.
Personalverantwortliche müssen sich u. a. auf neue Rechengrößen in der Renten- und Krankenversicherung einstellen. Nachfolgend die wichtigsten Einzelheiten zu Sozialversicherungsbeiträgen und -grenzen sowie Sachbezugswerten und sonstigen Abgaben.
Der 31. Dezember ist im Steuerrecht ein wichtiger Stichtag. Außerdem treten am 1. Januar Steueränderungen in Kraft.
Auch 2025 müssen sich Unternehmen auf zahlreiche Änderungen in der Außenhandelsstatistik, im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie im präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsrecht einstellen. Erhalten Sie die für Sie notwendigen Informationen bei unserer Veranstaltung am 09.01.2025 in Präsenz oder 10.01.2025 (online).
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