Bauträger und Baubetreuer

Erklärungsfrist läuft ab

Bauträger und Baubetreuer müssen durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen lassen, dass ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfolgt sind. Wer keine erlaubnispflichtigen Geschäfte getätigt hat, muss dies mit einer Negativerklärung belegen. Für das Berichtsjahr 2023 endet die Abgabefrist für Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen am 31. Dezember 2024.
Die Unterlagen sind online einzureichen bei der IHK für München und Oberbayern.