Änderungen im Steuerrecht
Traditionell stark beansprucht werden zum Jahreswechsel die Steuerfachleute in den Unternehmen, denn der 31. Dezember ist im Steuerrecht ein wichtiger Stichtag. Außerdem treten am 1. Januar häufig Steueränderungen in Kraft.
Verjährungsfristen beachten
Am 31.12.2024 laufen Verjährungsfristen für die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer aus. Wer für 2018 oder 2019 im Jahr 2020 seine Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung eingereicht hat, braucht ab dem 01.01.2025 mit einer Änderung der daraufhin ergangenen Steuerbescheide nicht mehr zu rechnen. Denn am 31.12.2024 endet die vierjährige so genannte Festsetzungsverjährung (Ausnahmen: Vor Ablauf des Jahres 2023 hat eine Betriebsprüfung begonnen, ein Rechtsbehelf oder ein Änderungsantrag sind noch beim Finanzamt anhängig oder es liegen wenige andere Ausnahmefälle vor).
Was ist zu tun?
Überprüfen Sie Ihre Steuerbescheide insbesondere, wenn Tatsachen zu Ihren Gunsten vorliegen, die bei Erlass des Steuerbescheides bzw. innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen nicht bekannt waren. Hier kann sich ein Antrag auf nachträgliche Änderung des Steuerbescheides lohnen.
Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen
Für das Steuerjahr 2023 gilt für beratene Steuerpflichtige: Abgabefrist ist der 02.06.2025. Für das Steuerjahr 2024 gilt für nicht-beratene Steuerpflichtige: Abgabefrist 31.07.2025, für beratene Steuerpflichtige: 30.04.2026.
E-Rechnung wird Pflicht
Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 01.01.2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die in einem festgelegten Format erstellt übermittelt und empfangen wird. PDF-Dateien, Bilddateien oder eingescannte Papierrechnung gelten nicht als E-Rechnungen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmen) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls für alle Unternehmen mit Ausnahme von Kleinunternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben. Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
Wirtschafts-Identifikationsnummer
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und bleibt während der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert. Sie ersetzt nicht die Steuer- oder USt.-IdNr..
Freigestelltes Existenzminimum
Der Bundestag hat Ende Oktober 2024 die für 2024 rückwirkend geltende Erhöhung des Grundfreibetrages von 11.604 Euro auf 11.784 Euro beschlossen. Der Kinderfreibetrag wurde von 6.384 Euro auf 6612 Euro erhöht. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, es tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Jahressteuergesetz 2024
Der Bundestag hat Ende Oktober das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es enthält ca. 60 Änderungen aus allen Gebieten des Steuerrechts. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es kann am Tag nach der Verkündung und am 01.01.2025 in Kraft treten.
Strompreisumlagen
- Offshore-Netzumlage: Diese Umlage steigt auf 0,816 ct/kWh
- § 19 Stromnetzentgelt-Umlage: Diese Umlage steigt auf 1,558 Cent/kWh für die ersten 1.000.000 kWh
- Kraftwärmekopplungs-Umlage: Diese Umlage steigt auf 0,277 ct/kWh
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
Online-Shops und Versandhandel: Ab 2025 dürfen nicht nur Briefe länger unterwegs sein, Pakete über 10 kg müssen nun auch mit einem sichtbaren Hinweis auf das Gewicht gekennzeichnet sein.