Zum Entwurf eines Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetzes
Die im Diskussionsentwurf vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen bereits einige Unternehmerinteressen. Vor dem Hintergrund der Uneinheitlichkeit der Interessenlage der Unternehmer, die als Gläubiger, konkurrierende Gläubiger oder Drittschuldner an Pfändungsmaßnahmen beteiligt sein können, stellte die Stellungnahme die IHK vor eine besondere Herausforderung. Denn Interessenkonflikte dürfen hierdurch nicht entstehen. Die wichtigsten der vorgebrachten Verbesserungsvorschläge sind die Beibehaltung des bisherigen 2-Jahres-Rhythmusses für die Anpassung der Pfändungstabelle zur Vermeidung eines bürokratischen und finanziellen Mehraufwandes sowie die Streichung oder Verlängerung der vorgesehenen 1-Monatsfrist für die Rangfolgensicherung gepfändeter Forderungen auf mindestens drei Monate für mehr Rechtssicherheit und zur Verringerung von Forderungsausfallrisiken für Unternehmer.