Genehmigungsverfahren auf dem Prüfstand
Die Arbeit der im September 2018 von der Sächsischen Staatskanzlei eingesetzten, unabhängigen Expertenkommission zur Evaluation von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Freistaat ist beendet.
Der Vorsitzende der Kommission – an der die Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) mitwirkend vertreten waren – der frühere Staatssekretär Dr. Henry Hasenpflug, übergab am 13. Juni den Ergebnisbericht der Sächsischen Staatsregierung. Dieser beinhaltet Verbesserungsvorschläge insbesondere für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Der Bericht zielt darauf ab, diese Verfahren durch wirksame Verschlankung und Entbürokratisierung auch für die sächsische Bestandswirtschaft fühlbar zu optimieren.
Bereits Anfang 2016 hatten die IHKs die Staatsregierung mit ihrer Veröffentlichung „Standortfaktor immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren“ auf zunehmende Probleme bei der Erteilung von Genehmigungen für Industrieanlagen aufmerksam gemacht. In der Umfrage, die dem Bericht zu Grunde lag, bewerteten u.a. 60 Prozent der Unternehmen den Zeitablauf der Verfahren als zu lang oder sogar als unzumutbar. Mehr als die Hälfte konstatierten seinerzeit eine sich zunehmend verschlechternde Personalausstattung in den Behörden, insbesondere in Bezug auf technisch-praxisorientierte Kompetenzen. Die Komplexität der Antragsunterlagen bemängelten ebenfalls mehr als 60 %.
Der Abschlussbericht – für den auch zusätzliche Expertenmeinungen eingeholt wurden -bestätigt nun viele Aspekte dieser Kritik aus der Wirtschaft und greift die wichtigsten Forderungen der IHKs auf. Insbesondere hervorzuheben sind folgende Vorschläge:
- Konzentration der Zuständigkeit für größere Industrieanlagen (mit Öffentlichkeitsbeteiligung, sog. IED-Anlagen) bei der Landesdirektion Sachsen,
- Verbesserung der Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden, gezielte Qualifikation der Mitarbeiter, Steigerung der Attraktivität für technisch qualifizierte Mitarbeiter,
- Einführung eines elektronischen Antragsverfahrens.