Beherbergungsgewerbe - SMWA reagiert
Wenige Wochen nach Inkrafttreten des neuen Förderprogramms „Regionales Wachstum“ für Unternehmen im ländlichen Raum hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der sächsischen Industrie- und Handelskammern an das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) gewendet, um auf einen vom Fördermittelgeber nicht beabsichtigten Förderausschluss des Beherbergungsgewerbes hinzuweisen.
Im Wortlaut heißt es „Wir finden es nicht zielführend, dass nun in der Praxis die Betriebsart zwar grundsätzlich gefördert werden soll, Anträge allerdings mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Gäste überwiegend nicht aus einem Radius von 50 km um die Betriebsstätte anreisen.“ Und weiter: „Wir halten es für erforderlich, dass das SMWA als Richtliniengeber die Sächsische Aufbaubank (SAB) anweist, die Förderung nicht vom Herkunftsort des Übernachtungsgastes, sondern vom Ort der Übernachtung und Leistungserbringung abhängig zu machen“.
Zwischenzeitlich wurde uns vom Ministerium versichert, dass an einer Lösung gearbeitet wird, die Investitionsförderung zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) für das Beherbergungsgewerbe zu öffnen. Bislang kann in diesem Programm nur ein Beherbergungsbetrieb mit einer vorhandenen oder angestrebten 3-Sterne Superior Hotelklassifizierung oder 3-Sterne Kategorie für Ferienhäuser/-wohnungen einen Zuschuss für Investitionen erhalten. Viele Unternehmen gerade außerhalb der Großstädte sind nicht klassifiziert oder erreichen den Standard nicht.
Wir setzen uns für eine zeitnahe Lösung ein.