Verbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion
Verfahren brauchen klare Zeitgrenzen.
Unternehmen brauchen verlässliche Zeiträume für Investitionen und Planungen. Zu oft bleiben Verfahren noch monatelang offen, ohne Rückmeldung und ohne klare Fristen.
Unsere Forderung: Verbindliche Bearbeitungsfristen mit echter Wirkung.
Unsere Forderung: Verbindliche Bearbeitungsfristen mit echter Wirkung.
Was wurde bereits getan?
Im Verwaltungsrecht existieren bereits Regelungen zur sogenannten Genehmigungsfiktion. Das bedeutet: Wenn Behörden innerhalb einer Frist nicht entscheiden, gilt ein Antrag unter bestimmten Voraussetzungen als genehmigt.
Zusätzlich werden verbindlichere Fristen, digitale Fristenkontrolle und einheitlichere Verfahrenslogiken diskutiert:
Zusätzlich werden verbindlichere Fristen, digitale Fristenkontrolle und einheitlichere Verfahrenslogiken diskutiert:
Was bleibt weiterhin problematisch?
Die bestehenden Regelungen greifen häufig nur in einzelnen Verfahren, unter engen Voraussetzungen oder mit Verlängerungsmöglichkeiten auf.
Dadurch bleiben Fristen in der Praxis oft:
Dadurch bleiben Fristen in der Praxis oft:
- unverbindlich
- schwer nachvollziehbar
- ohne echte Beschleunigungswirkung
Unternehmen fehlt dadurch:
- Planungssicherheit
- Investitionssicherheit
- Verlässlichkeit
Unser Fazit
Verfahren dürfen nicht unbegrenzt offen bleiben.
Unternehmen brauchen:
Unternehmen brauchen:
- klare Zeitkorridore
- transparente Verfahren
- verbindliche Fristen
- nachvollziehbare Bearbeitungsstände
Das Ziel muss sein: Schnellere Entscheidungen durch verbindliche Fristen.
Aktueller Stand
Fristenregelungen existieren bereits teilweise. Eine einheitliche und konsequente Anwendung steht jedoch weiterhin aus.