Statistik- und Berichtspflichten
Allgemeines
- Es gilt der Grundsatz „Keine Statistik ohne Gesetz“: Jede amtliche Wirtschaftsstatistik stützt sich auf ein spezielles Fachgesetz (z.B. Produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
- Die Auskunftspflicht folgt in der Regel aus § 15 BStatG i.V.m. der jeweiligen Fachvorschrift; wer genau melden muss, wird in der Unterrichtung nach § 17 BStatG im Anschreiben des Statistikamts benannt.
- Meldungen sind grundsätzlich elektronisch über IDEV oder CORE/eSTATISTIK.core abzugeben; § 11a BStatG verpflichtet Unternehmen zur elektronischen Übermittlung mit wenigen Ausnahmen.
Stichproben & Berichtskreis
- Viele Unternehmensstatistiken sind Stichprobenerhebungen; die Auswahl trifft das Statistische Landesamt oder das Statistische Bundesamt nach fachlichen Kriterien (z.B. Größenklassen, Wirtschaftszweige).
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen nach § 6 Abs. 4 BStatG höchstens an drei Stichprobenerhebungen mit Auskunftspflicht pro Jahr teilnehmen; dies wird bei der Stichprobenziehung berücksichtigt.
- In zahlreichen Statistiken „rotiert“ die Berichtspflicht: Nach einigen Jahren werden andere Unternehmen einbezogen, um die Belastung zu verteilen; bei dauerhafter Heranziehung empfiehlt sich Rückfrage beim Statistikamt.
- Rotation der Stichprobe für die monatliche Verdiensterhebung zum 01. Januar 2026:
Die monatliche Verdiensterhebung liefert wichtige Aussagen zu Niveau und Indizes der Verdienste, zum Niedriglohnsektor sowie zu Verdienstunterschieden von Männern und Frauen.
Die Erhebung der Tarifinformationen ermittelt alle fünf Jahre – beginnend mit dem Jahr 2025 – insbesondere die für das Wägungsschema des Tarifindex notwendigen Informationen zur Tarifbindung. Hier werden rd. 1.000 Betriebe um Auskunft zu den Tarifverträgen der einzelnen Beschäftigten befragt, wenn die Betriebe 2025 in der Stichprobe der Verdiensterhebung waren und die Nutzung eines Tarifvertrags angegeben haben.
Ohne die Mitwirkung der Betriebe würden diese von Politik und Verwaltung für die Entscheidungsfindung benötigten Ergebnisse nicht vorliegen. Das Statistische Landesamt bedankt sich bei allen Betrieben, die ihre Daten zuverlässig und termingerecht melden. Für beide Erhebungen sind die Stichproben unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Wirtschaftsbetriebe mit statistischen Berichtspflichten ermittelt worden. Das Statistische Landesamt bittet die berichtspflichtigen Betriebe um eine engagierte Teilnahme und bedankt sich im Voraus.
Weitere Informationen zu den Meldungen und zu den Ergebnissen der Verdiensterhebung sind unter https://www.statistik.sachsen.de/html/verdienste-arbeitskosten.html
und zur Erhebung der Tarifinformation (in Kürze) unter https://www.statistik.sachsen.de/html/daten-melden-tariferhebung.html zu finden.
Auskunftspflicht, Befreiung und Sanktionen
- Wird ein Betrieb für eine Statistik mit Auskunftspflicht angeschrieben, besteht eine gesetzliche Pflicht zur fristgerechten und vollständigen Meldung; Nichtmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bzw. Zwangsgeld geahndet werden.
- Existenzgründer können bei bestimmten wirtschaftsstatistischen Erhebungen (z.B. Kostenstruktur, Dienstleistungen, Produzierendes Gewerbe, Handel, Beherbergung, Preis‑, Verdienst‑ und Umweltstatistik) in den ersten drei Betriebsjahren unter Voraussetzungen von der Auskunftspflicht befreit werden.
- Details zu Fristen, Umfang und möglichen Erleichterungen (z.B. vereinfachte Meldungen, automatisierte Übermittlung über eSTATISTIK.core) stehen in den Unterlagen des Statistikamts und im jeweiligen Online‑Meldeportal.
Branchen & typische Erhebungen
- Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Energie/Wasser: Monatsberichte, Produktionserhebungen, Jahresberichte, Energieverwendung, Investitionen und Umweltschutzaufwendungen.
- Handel, Gastgewerbe, Dienstleistungen: Monatserhebungen im Einzelhandel und Gastgewerbe, Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich, Strukturerhebungen im Dienstleistungsbereich.
- Querschnittsstatistiken für viele Branchen: Verdiensterhebungen, Arbeitskostenerhebung, Kostenstrukturerhebung, Investitionserhebungen, IKT‑Nutzung, ggf. Außenhandelsstatistik (Intrastat) beim grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Nutzung des e.Core-Verfahrens zur Datenübermittlung
Im August 2025 fand in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt das Webinar „Statistische Berichtspflichten – Digitale Unterstützungsagebote“ statt, in dem die Vorteile des e.Core-Meldeverfahrens vorgestellt wurden. Die Aufzeichnung und alle Präsentationen sind hier verfügbar:
Beim e.Core-Verfahren handelt es sich um eine Schnittstelle zum betrieblichen Rechnungswesen, die eine grundsätzlich automatisierte Datengewinnung für ein berichtspflichtiges Unternehmen (Melder) sowie eine automatisierte Datenübermittlung der zur jeweiligen amtlichen Statistik zu meldenden Angaben gestattet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, entfällt beim e.CORE-Verfahren das manuelle Ausfüllen des Erhebungsbogens, wodurch sich der konkrete Meldeaufwand für das Unternehmen erheblich reduziert. Nähere Informationen zum e.CORE-Meldeverfahren finden sich unter:
Gegenwärtig melden beispielsweise über 80 Prozent der monatlich zur amtlichen Verdiensterhebung berichtspflichtigen sächsischen Betriebe schon über das e.CORE-Verfahren direkt aus dem betrieblichen Rechnungswesen an das Statistische Landesamt.
Die Möglichkeit, eine Meldung mittels dieses e.CORE-Verfahrens weitgehend automatisiert abzugeben, besteht bei einer Reihe von amtlichen statischen Erhebungen. Für einen Großteil dieser Erhebungen liegen nachnutzbare kostenpflichtige Softwaremodule vor, die von verschiedenen Softwarefirmen angeboten werden.
Eine Übersicht zu den gegenwärtig verfügbaren e.Core-Softwaremodulen findet sich unter folgendem Link: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/liste-der-%20softwareanbieter-3872
Die Core-Webanwendung (XML-Lieferformat [DATML/RAW]) setzt eine Verfügbarkeit der Angaben im betrieblichen Rechnungswesen voraus; Informationen dazu unter folgendem Link: https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/core-webanwendung-836
Bereich Verarbeitendes Gewerbe (sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)
- Jahresbericht für Betriebe
(Softwaremodul von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar) - Vierteljährliche Produktionserhebung
(zz. über CORE-Webanwendung vorstellbar)
Bereich Energie- und Wasserversorgung
- Monatsbericht bei Betrieben in der Energie- und Wasserversorgung
(Softwaremodul verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar)
Bereich Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen
- Monatserhebung im Einzelhandel
(Softwaremodul von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar) - Monatserhebung im Gastgewerbe
(Softwaremodul von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar) - Monatserhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen
(Softwaremodul von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar) - Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
(Softwaremodul von DATEV eG verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar)
Bereich Tourismus (Beherbergungsgewerbe)
- Monatserhebung im Tourismus (Hotellerie, Camping bzw. Sonstige Beherbergungsgewerbe)
(Softwaremodul verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar)
Bereich Außenhandel
- Außenhandel – Intrahandelsstatistik
(Softwaremodul verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar)
Verdiensterhebung
- Monatliche Verdienterhebung (VE)
(Softwaremodul verschiedener Anbieter verfügbar bzw. über CORE-Webanwendung vorstellbar)