Aufbewahrungsfristen verkürzen


Weniger Papier. Weniger Archiv. Weniger Aufwand.

Unternehmen müssen viele Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahren — oft auch dann noch, wenn sie im Alltag kaum noch benötigt werden. Das kostet Zeit, Geld und Speicherplatz.
Unsere Forderung: Einheitliche Aufbewahrungsfristen von maximal 5 Jahren.

Was wurde bereits umgesetzt?

Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für viele Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Das betrifft zum Beispiel:
  • Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge
  • Lohnunterlagensonstige
  • Buchungsbelege
Die Verkürzung gilt teilweise auch für bereits vorhandene Unterlagen.

Was bleibt weiterhin problematisch?

Viele Unterlagen müssen weiterhin 10 Jahre oder länger aufbewahrt werden.
Dazu zählen unter anderem:
  • Jahresabschlüsse
  • Inventare
  • bestimmte steuerliche Unterlagen
Dadurch entstehen weiterhin:
  • hohe Archivierungskosten
  • komplizierte Abgrenzungen
  • Rechtsunsicherheit
  • unnötiger Verwaltungsaufwand

Unser Fazit

Eine Erste Entlastung ist erreicht — aber noch keine echte Vereinfachung.
Die bisherigen Änderungen gehen in die richtige Richtung. Unternehmen brauchen jedoch:
  • einfachere Regeln
  • einheitliche Fristen
  • weniger Ausnahmen
  • Deshalb bleibt die Forderung: Maximal 5 Jahre Aufbewahrungspflicht.

Aktueller Stand

Teilweise Entlastungen wurden umgesetzt, aber eine umfassende Vereinfachung steht weiterhin aus.