Aufbewahrungsfristen verkürzen
Weniger Papier. Weniger Archiv. Weniger Aufwand.
Unternehmen müssen viele Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahren — oft auch dann noch, wenn sie im Alltag kaum noch benötigt werden. Das kostet Zeit, Geld und Speicherplatz.
Unsere Forderung: Einheitliche Aufbewahrungsfristen von maximal 5 Jahren.
Unsere Forderung: Einheitliche Aufbewahrungsfristen von maximal 5 Jahren.
Was wurde bereits umgesetzt?
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Aufbewahrungsfrist für viele Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Das betrifft zum Beispiel:
- Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge
- Lohnunterlagensonstige
- Buchungsbelege
Die Verkürzung gilt teilweise auch für bereits vorhandene Unterlagen.
Was bleibt weiterhin problematisch?
Viele Unterlagen müssen weiterhin 10 Jahre oder länger aufbewahrt werden.
Dazu zählen unter anderem:
Dazu zählen unter anderem:
- Jahresabschlüsse
- Inventare
- bestimmte steuerliche Unterlagen
Dadurch entstehen weiterhin:
- hohe Archivierungskosten
- komplizierte Abgrenzungen
- Rechtsunsicherheit
- unnötiger Verwaltungsaufwand
Unser Fazit
Eine Erste Entlastung ist erreicht — aber noch keine echte Vereinfachung.
Die bisherigen Änderungen gehen in die richtige Richtung. Unternehmen brauchen jedoch:
Die bisherigen Änderungen gehen in die richtige Richtung. Unternehmen brauchen jedoch:
- einfachere Regeln
- einheitliche Fristen
- weniger Ausnahmen
- Deshalb bleibt die Forderung: Maximal 5 Jahre Aufbewahrungspflicht.
Aktueller Stand
Teilweise Entlastungen wurden umgesetzt, aber eine umfassende Vereinfachung steht weiterhin aus.