Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Verkehrsplanungen

Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüber der jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft.
Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen.
Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise digital übermitteln.

Stadt/Gemeinde/
Region
Vorhaben/Planung Hinweise erbeten bis
Öffentlich-keitsbetei-ligung*
Stadt Annaberg-Buchholz (Erzgebirgskreis)
30.06.2023
08.05.2023bis 07.06.2023
Gemeinde Weißenborn 
(LK Mittelsachsen)
30.06.2023
22.05.2023 bis 07.07.2023
Stadt Rodewisch
(Vogtlandkreis)
02.06.2023
08.05.2023 bis 16.06.2023
Stadt Augustusburg 
(LK Mittelsachsen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Agri-PV-Anlage “Grünberg”
02.06.2023
08.05.2023 bis 09.06.2023
Stadt Augustusburg 
1. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich Sondergebiet Agri-PV-Anlage “Grünberg”, Vorentwurf
02.06.2023
08.05.2023 bis 09.06.2023
Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
 (LK Mittelsachsen)
26.05.2023 
02.05.203 bis 02.06.2023
Stadt Chemnitz
19.05.2023
02.05.2023 bis 15.05.2023
Gemeinde Mulda/Sa. 
(LK Mittelsachsen)
19.05.2023
24.04.2023 bis 26.05.2023
Gemeinde Jahnatal 
(LK Mittelsachsen)
1. Änderung Flächennutzungsplan, Vorentwurf
15.05.2023
27.04.2023 bis  26.05.2023
Gemeinde Jahnatal 
(LK Mittelsachsen)
Bebauungsplan "Agri-Solarpark Ostrau" , Vorentwurf
15.05.2023
27.04.2023 bis  26.05.2023
 
Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.
Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.