Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Infrastrukturplanungen

Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüber der jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft.
Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen.
Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise digital übermitteln.

Stadt/Gemeinde/
Region
Vorhaben/Planung Hinweise erbeten bis
Öffentlich-keitsbetei-ligung*
Stadt Annaberg-Buchholz 
(Erzgebirgskreis)
19.04.2024
03.04.2024 bis 06.05.2024
Stadt Chemnitz
19.04.2024
18.03.2024 bis 24.04.2024
Gemeinde Gornau
(Erzgebirgskreis)
17.04.2024
21.03.2024 bis 23.04.2024
Gemeinde Niederwürschnitz 
(Erzgebirgskreis)
17.04.2024
18.03.2024 bis 26.04.2024
Gemeinde Bockau 
(Erzgebirgskreis)
12.04.2024
15.03.2024 bis 19.04.2024
Gemeinde Jahnsdorf
(Erzgebirgskreis)
12.04.2024
18.03.2024 bis 19.04.2024
Gemeinde Gelenau
(Erzgebirgskreis)
05.04.2025
04.03.2024 bis 12.04.2024
Stadt Penig
(LK Mittelsachsen)
29.03.2024
11.03.2024 bis 12.04.2023
Stadt Adorf 
(Vogtlandkreis)
04.04.2024
05.03.2024 bis 22.04.2024
Oelsnitz, Bösenbrunn, Weischlitz (Vogtlandkreis)
04.04.2024
04.03.2024 bis 04.04.2024
Oelsnitz, Bösenbrunn, Triebel, Weischlitz (Vogtlandkreis)
04.04.2024
04.03.2024 bis 04.04.2024
Adorf, Bad Elster, Markneukirchen, Klingenthal, Schöneck, Bad Brambach, Mühlental
(Vogtlandkreis)
04.04.2024
04.03.2024 bis 04.04.2024
Stadt Lengenfeld
(Vogtlandkreis)
01.04.2024
08.03.2024 bis 08.04.2024
Region Chemnitz
25.03.2024
16.02.2024 bis 05.04.2024
 
Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.
Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.