Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Infrastrukturplanungen

Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüber der jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft.
Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen.
Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Ansprechpartnern. Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise digital übermitteln.

Stadt/Gemeinde/
Region
Vorhaben/Planung Hinweise erbeten bis
Öffentlich-keitsbeteiligung*
Hainichen (Landkreis Mittelsachsen) Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark / Agri-PV Bertehlsdorf“ (parallele FNP-Änderung) 29.05.2026 27.04.-08.06.2026
Hartmannsdorf (Landkreis Mittelsachsen) Bebauungsplan nach § 13a BauGB „Wohngebiet Gartenweg“ 22.05.2026 27.04.-27.05.2026
Planungsverband Region Chemnitz Raumordnungsplan Wind 29.06.2026 04.05.-06.07.2026
Pockau-Lengefeld (Erzgebirgskreis) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Lengefeld“, Entwurf 22.05.2026 18.05.2026 bis 18.06.2026
Crimmitschau (Landkreis Zwickau) Bebauungsplan Nr. 1/2019 „Kühgrund“ – Entwurf 11/2025 08.05.2026 10.04. bis 13.05.2026
Auerbach/Vogtl. (Vogtlandkreis) Bebauungsplan Nr. 38 "Landesgartenschau Freudenthal" 30.04.2026 07.04. bis 05.05.2026
Chemnitz Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25/02 „ALDI-Markt Zwickauer Straße 403“ 27.04.2026 01.04. bis 05.05.2026


*Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.
Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.