Aktuelle Bauleit-, Regional-, Landes- und Verkehrsplanungen
Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK Chemnitz an nachfolgend aufgeführten aktuellen Planungen beteiligt und vertritt gegenüber der jeweiligen Kommune bzw. den Behörden die Interessen der Wirtschaft.
Interessierte, von der Planung berührte Mitgliedsunternehmen können sich bezüglich ihrer Sicherheit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten am Standort bei ihrer IHK informieren und beraten lassen.
Betroffene Unternehmen, die mit Hinweisen und Anregungen Einfluss auf die Planung nehmen wollen, bittet die IHK im Interesse der einzuhaltenden Fristen für die Stellungnahmen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den jeweiligen
Ansprechpartnern. Sie können uns gern persönlich ansprechen oder Ihre Hinweise digital übermitteln.
Stadt/Gemeinde/ Region |
Vorhaben/Planung | Hinweise erbeten bis |
Öffentlich-keitsbetei-ligung*
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Stadt Annaberg-Buchholz (Erzgebirgskreis)
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30.06.2023
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08.05.2023bis 07.06.2023
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Gemeinde Weißenborn
(LK Mittelsachsen) |
30.06.2023
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22.05.2023 bis 07.07.2023
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Stadt Rodewisch
(Vogtlandkreis) |
02.06.2023
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08.05.2023 bis 16.06.2023
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Stadt Augustusburg
(LK Mittelsachsen) |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Agri-PV-Anlage “Grünberg”
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02.06.2023
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08.05.2023 bis 09.06.2023
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Stadt Augustusburg
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1. Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich Sondergebiet Agri-PV-Anlage “Grünberg”, Vorentwurf
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02.06.2023
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08.05.2023 bis 09.06.2023
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Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
(LK Mittelsachsen) |
26.05.2023
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02.05.203 bis 02.06.2023
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Stadt Chemnitz
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Bebauungsplan Nr. 22/15 “Wanderer-Areal”, Vorentwurf
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19.05.2023
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02.05.2023 bis 15.05.2023
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Gemeinde Mulda/Sa.
(LK Mittelsachsen) |
19.05.2023
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24.04.2023 bis 26.05.2023
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Gemeinde Jahnatal
(LK Mittelsachsen) |
1. Änderung Flächennutzungsplan, Vorentwurf
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15.05.2023
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27.04.2023 bis 26.05.2023
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Gemeinde Jahnatal
(LK Mittelsachsen) |
Bebauungsplan "Agri-Solarpark Ostrau"
, Vorentwurf
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15.05.2023
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27.04.2023 bis 26.05.2023
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Soweit der IHK die Termine für die Öffentliche Auslegung der Planung bekannt sind, werden diese hier aufgeführt.
Der Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht immer identisch mit dem Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange. Die Auslegungsfrist, während der jeder Bürger bzw. Unternehmer Hinweise und Anregungen bei der planenden Kommune / Behörde vorbringen kann bzw. die Anhörungstermine, können Sie über die ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachungen (z. B. Amtsblatt) oder direkt über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfahren.