Bauleitplanung

Die Bauleitplanung soll die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vorbereiten und leiten.
Sie legt fest, welche Nutzungsarten nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Plangebiet zulässig sind und ist damit das Instrumentarium für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Im folgenden Video wird die Bauleitplanung anschaulich erklärt.
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Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange an den Bauleitplanverfahren beteiligt und vertritt in ihren Stellungnahmen die Interessen der regionalen Wirtschaft ausgleichend und abwägend. Über Planungsinhalte und mögliche Konsequenzen aus den planungsrechtlichen Festsetzungen können sich interessierte und betroffene Unternehmen bei der IHK informieren und beraten lassen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Mitgliedsunternehmen von den Planungen in ihrem Fortbestand negativ beeinflusst werden könnten.
Wichtiger Hinweis:
Während der öffentlichen Auslegung einer Planung haben alle Bürger die Möglichkeit, die Pläne mit der Begründung einzusehen und Hinweise direkt bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorzubringen. Die Verwaltung hat geäußerte Bedenken und Anregungen aus den Anhörungsverfahren zu prüfen und dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung vorzulegen.
In den Abwägungsprozess werden diese jedoch nur aufgenommen, wenn sie fristgerecht vorgebracht wurden. Die Auslegungsfristen, die durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen mindestens eine Woche vorher ortsüblich öffentlich (i.d.R. im Amtsblatt) bekannt gemacht werden, sollten daher von betroffenen Unternehmen unbedingt eingehalten werden.
Die IHK empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, Veröffentlichungen im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde im Hinblick auf Bauleitplanungen, die ihren Standort und die nähere Umgebung betreffen, aufmerksam zu verfolgen. So kann z. B. eine heranrückende Wohnbebauung in der Nachbarschaft genauso zu Konflikten führen, wie die unmittelbare Überplanung des Standortes. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob möglicherweise spätere Betriebserweiterungen oder Produktionsumstellungen erschwert oder verhindert werden könnten. Bei absehbaren Problemen ist es sinnvoll, sich mit den zuständigen örtlichen Gremien frühzeitig in Verbindung zu setzen. Sie können sich aber ebenso vertrauensvoll an Ihre IHK wenden.
Bei den Ansprechpartnern der IHK erhalten Sie Informationen über aktuelle Bauleitplanungen in der Region. Sie können Hinweise bzw. Anregungen zu den Planungen in die Stellungnahmen einfließen lassen.
Über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung finden Sie die laufenden Bauleitplanverfahren im Freistaat Sachsen.
Auch zu weiteren Fragen beraten wir Sie gern, so z. B. zu Instrumenten der Bauleitplanung, Aufstellungsverfahren zu Bauleitplänen, Planungsrecht bei gewerblicher Nutzung in Baugebieten und Bauen im Innen-/Außenbereich.