Bundesverkehrswegeplan 2030

Am 03.08.2017 ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Mit den Ausbaugesetzen für das Schienen, Straßen- und Binnenwasserstraßennetz hat der Deutsche Bundestag den vorgelegten Bundesverkehrswegeplan am 02.12.2016 bestätigt. 
 Er ist die Grundlage für die Planung und Realisierung der Verkehrsprojekte des Bundes für die nächsten 15 Jahre.
Im Vergleich zu vorhergegangenen Verkehrswegeplänen, soll der Vorteil des aktuellen Dokuments darin bestehen, dass Vorhabensumfang und Finanzierbarkeit besser korrellieren. Als hemmender Faktor wird dem auch in der kommenden Planperiode das schwierige deutsche Planungsrecht entgegenstehen. Die Kammern fordern hier eine dringende Reform, um auch in Zukunft Großprojekte umsetzen zu können.
Im Vorfeld der Verabschiedung haben sich die Industrie- und Handelskammern in vielfältiger Weise in den Planungsprozess eingebracht. Kammerverbünde, wie die Nord-Süd-Initiative oder die Kammerunion Elbe/Oder haben eigene Positionspapiere vorgelegt.

Neben wichtigen Straßenbauvorhaben insbesondere im Erzgebirge und Vogtland, die nur im weiteren Bedarf aufgeführt sind und nur bedingt Realisierungschancen besitzen, war auch der dringende Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz-Leipzig nur als "Potentieller Bedarf" gelistet. Ein Gutachten entschied schließlich, dass die Strecke nachträglich in den "Vordringlichen Bedarf" rückt. Nunmehr ist die Elektrifizierung und der teilweise zweigleisige Ausbau über Bad Lausick in Vorbereitung. Das Vorhaben ist auch Gegenstand eines Planbeschleunigungsgesetzes, was 2020 beschlossen wurde.
Die IHK Chemnitz hatte allein und im Verbund mit anderen regionalen Partnern im Vorfeld der Kabinettsentscheidung Stellung zum Bundesverkehrswegeplan bezogen und u.a. Nachbesserungen bei den folgenden Vorhaben gefordert:
- Neubewertung des Vorhabens Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Chemnitz-Leipzig unter dem Gesichtspunkt der Anbindung einer Wirtschaftsregion mit ca. 1,5 Mio. Einwohnern an den überregionalen Fernverkehr,
- Neubetrachtung und -bewertung der Maßnahmen entlang der der B 101 als Gesamtvorhaben unter Berücksichtigung des wachsenden grenzüberschreitenden Verkehrs mit der Tschechischen Republik und dessen Verkehrssicherheit im grenznahen Raum,