Grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr

Hilfe bei Ausnahmegenehmigung

Im Zuge des Schengener Abkommens wurde 2007 die deutsch-tschechische Grenze zur EU-Binnengrenze. An den Grenzübergangsstellen wurden die stationären Grenzkontrollen durch die Bundespolizei eingestellt. Die Grenze kann seit dem an jeder beliebigen Stelle überschritten werden. Der Personalausweis oder Reisepass ist jedoch mitzuführen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)hat in einer Übersicht die für Fahrzeuge nutzbaren Grenzübergänge im aktuellen Landesverkehrsplan 2030 zusammengestellt (siehe download im Randtext).
Erhebliche Infrastrukturdefizite beim Wirtschaftsverkehr

Auf Grund der direkten Nachbarschaftslage gehört Tschechien zu den wichtigsten wirtschaftlichen Partnern Sachsens. Eine funktionierende Kooperation zwischen sächsischen und tschechischen Unternehmen ist eine der wichtigsten Vorraussetzungen für die weitere Entwicklung der regionalen Wirtschaft im grenznahen Raum. Allerdings gibt es für den grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund der defizitären Verkehrsinfrastruktur und den örtlichen Bedinungen im grenznahen Raum weiterhin zahlreiche Einschränkungen bei Fahrzeugen höherer Tonnage, wodurch der Warentransport sowie die Handelsbeziehungen zwischen Südwestsachsen und den tschechischen Grenzregionen erheblich beeinträchtigt sind. Diesen unbefriedigenden Zustand schrittweise zu beheben, gehört bei der IHK Chemnitz zu den strategischen Aufgaben mit dauerhafter Einflussnahme.
Ausnahmegenehmigungen im sächsisch-tschechischen Straßenverkehr

Das Befahren von beschränkten Strecken ist teilweise mit Ausnahmegenehmigung möglich. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet nach Einreichen des ausgefüllten Antragsformulars und der Zustimmung des Straßeninhabers bzw. Straßenverwalters die örtlich zuständige tschechische Behörde. Dies ist in der Regel das Bezirks- oder Stadtamt. Das Formular beinhaltet konkrete Angaben über die zu befahrende Strecke, den Zweck der Ausnahmebeantragung, den Zeitraum sowie konkrete Informationen zu den eingesetzten Fahrzeugen.
Da das Antragsverfahren tschechische Sprachkenntnisse erfordert, bietet die IHK Chemnitz den Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung und bei der Kommunikation mit den zuständigen tschechischen Behörden an.