Vereinbarkeit als Grundbaustein für Fachkräftesicherung

Die Rolle der Familien ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus der Gesellschaft gerückt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Bedürfnissen wie etwa Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen hat für die Beschäftigten stark an Bedeutung gewonnen und spielt eine zunehmend wichtigere Rolle bei der Auswahl des Arbeitsplatzes.
Besonders während der Corona Krise rückte das Thema, aufgrund des Betreuungsausfalls, für viele Unternehmen und Mitarbeiter immer mehr in den Fokus. Dabei fiel es Betrieben mit einer familienorientierten Unternehmenskultur wesentlich einfacher, die Herausforderungen der Krise zu meistern und die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Flexible Arbeitszeitmodelle, wie Gleitzeit, Homeoffice oder Langzeitarbeitszeitkonten, können zur Vereinbarkeit beitragen. Aber auch organisatorische Aspekte spielen hier eine Rolle.
Hierzu gehören etwa familiengerechte Besprechungs- und Übergabezeiten sowie die Berücksichtigung der familiären Bedürfnisse bei der Urlaubsplanung. Die Einbeziehung der Familien bei Belegschaftsaktivitäten oder regelmäßige Kontakte während der Elternzeit können die Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zusätzlich stärken. Weitere Informationen für eine familienorientierte Personalpolitik finden Sie beim Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie und dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung.

Finanzielle Unterstützung für Familien
Die coronabedingten Schul- und Kitaschließungen stellen für viele Familien eine extreme Belastungsprobe dar. Nicht wenige kämpfen dabei auch mit finanziellen Engpässen und existentiellen Ängsten, aufgrund von Verdienstausfällen. Die Bundesregierung bietet daher Unterstützungsmöglichkeiten, um Familien so gut es geht zu entlasten und Verdienstausfälle abzumildern. Die wichtigsten davon werden nachfolgend ausgelistet.
 
Lohnersatzleistung bei Kinderbetreuung zu Hause
Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
 
Kinderbonus
Für das Jahr 2021 wird erneut ein Kinderbonus ausbezahlt. Die Höhe der einmaligen Zahlung wird voraussichtlich 150 Euro pro Kind betragen. Wie schon im vergangenen Jahr wird der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
 
Kinderzuschlag
Familien mit niedrigem Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 205 Euro pro Kind erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, ist abhängig von mehreren Faktoren, z.B. vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.
 
Unterstützung für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende gilt der Entlastungsbeitrag in der Einkommenssteuer in Höhe von 4008 Euro nun auch über das Jahr 2021 hinaus.
 
Weitere Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesregierung stellt das Bundesministerium für Familie,  Senioren, Fraun und Jugend auf seiner Webseite zur Verfügung.