Bildungsurlaub: Noch mehr Belastung, kein Nutzen

Wirtschaft warnt vor Zwang

Am 4. Februar 2026 wird der Sächsische Landtag über die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub im Freistaat Sachsen entscheiden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ab dem Jahr 2027 für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen drei Tage pro Jahr bezahlt freistellen.
Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig sprechen sich gegen die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs in der vorliegenden Form aus und appellieren an die Abgeordneten aller Fraktionen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Dies wurde bereits bei Stellungnahmen, Anhörungen und bei Gesprächen mit Abgeordneten und Fraktionen in den vergangenen Monaten zum Ausdruck gebracht.

Max Jankowsky, Geschäftsführer der GL Gießerei Lößnitz GmbH und Präsident der IHK Chemnitz, macht deutlich, dass der Gesetzentwurf aus Sicht der Wirtschaft an der betrieblichen Realität vorbeigeht, die unternehmerische Freiheit einschränkt und zusätzlichen Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert verursacht.

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Zur Einschätzung der Auswirkungen des geplanten Bildungsfreistellungsgesetzes haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern zudem ihre Mitgliedsunternehmen befragt. Die Umfrage zum Bildungsurlaub wurde im April und Mai 2025 durchgeführt; rund 300 Unternehmen beteiligten sich daran. Die Ergebnisse zeigen eine überwiegend kritische Haltung der Unternehmen gegenüber der Einführung eines gesetzlichen Bildungsurlaubs.
Bildungsfreistellungsgesetz
Aus Sicht der Wirtschaft sprechen insbesondere folgende Argumente gegen den Bildungsurlaub:
Die Wirtschaft steckt im dritten Jahr der Rezession. Signale für einen Aufschwung sind nicht in Sicht. Statt zusätzlicher Belastungen braucht es Entlastung, Investitionsanreize und eine Erhöhung der Produktivzeiten – nicht deren Reduzierung.
94 Prozent der sächsischen Betriebe haben weniger als zehn Beschäftigte. Zusätzliche Ausfälle von Mitarbeitern sind für kleine Unternehmen kaum zu kompensieren – personell, finanziell und organisatorisch.
Ein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bedeutet einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Persönliche Weiterbildung ist wichtig – aber nicht auf Kosten bezahlter Arbeitszeit durch gesetzlichen Zwang. Viele Unternehmen ermöglichen solche Freistellungen bereits freiwillig – ohne staatlichen Eingriff.
Ehrenamtliches Engagement genießt zu Recht hohes Ansehen und ist von gesellschaftlicher Bedeutung – aber dessen Förderung darf nicht per Zwang zu Lasten der Unternehmen gehen. Bereits heute ermöglichen 70 Prozent der Unternehmen individuelle Freistellungen für Ehrenamt – oft sogar bezahlt. Eine gesetzliche Pflicht ist überflüssig.
Ehrenamtliches Engagement genießt zu Recht hohes Ansehen Sachsens Unternehmen investieren bereits stark in Weiterbildung: Mehr als 95 Prozent ermöglichen Qualifizierungen, im Schnitt vier Tage pro Jahr. 74 Prozent der Maßnahmen finden während bezahlter Arbeitszeit statt, in 75 Prozent der Fälle übernehmen die Arbeitgeber die Kosten. Die Weiterbildungsquote liegt über dem ostdeutschen und bundesweiten Schnitt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Bildungsurlaub wird kaum genutzt – die Inanspruchnahme liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem dominieren Maßnahmen mit Freizeit- statt Bildungscharakter. Sachsen sollte diesem nachweislich nicht zielführenden Weg nicht folgen.
Sächsische Industrie- und Handelskammern
Wir fordern die Abgeordneten des Sächsischen Landtags auf: