Nr. 2704000

Finanzen

Um die Abläufe für IHK-Mitgliedsunternehmen und -kunden zu erleichtern, bietet die IHK Chemnitz ab sofort die Möglichkeit der eRechnung an.

Übersicht der von der Vollversammlung beschlossenen Wirtschadftspläne der IHK Chemnitz

Die Wirtschaftssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Wirtschaftsplans. Sie wird von der Vollversammlung beschlossen.

Im Finanzstatut sind die Wirtschaftsführung und Rechnungslegung grundsätzlich geregelt.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Chemnitz beschließt die Beitragsordnung.

Nach Maßgabe von § 3 Abs. 6 IHKG, der Gebührenordnung und des Gebührentarifs werden für die Inanspruchnahme besonderer, hoheitlicher Aufgaben Gebühren erhoben.