Elektronischer Rechnungsversand

IHK Chemnitz bietet eRechnung an


Um die Abläufe für IHK-Mitgliedsunternehmen und -kunden zu erleichtern, bietet die IHK Chemnitz ab sofort die Möglichkeit der eRechnung an. Das heißt, Sie können Rechnungen und Gebührenbescheide (Beitragsbescheide sind vom elektronischen Verfahren ausgenommen) der IHK Chemnitz per E-Mail erhalten. Die Bearbeitung kann ohne Medienbruch in digitalisierten Prozessen ablaufen und der Zahlungsverkehr somit schneller, effizienter und auch kostengünstiger erfolgen.

Bevor das Verfahren zur Anwendung kommt, muss einmalig eine Einverständniserklärung abgegeben werden.

Anschließend wird die IHK Chemnitz Ihren Antrag umgehend bearbeiten, damit Sie die Vorteile der eRechnung schnellstmöglich nutzen können.

Was bedeutet die Zustimmung zur eRechnung für Sie?

IHK-Mitglieder und Kunden erhalten nach Ihrer Zustimmung zum o.g. Verfahren Rechnungen und Gebührenbescheide als PDF-Dokumente per E-Mail an die verbindlich mitgeteilte E-Mail-Adresse zugeschickt. Die elektronischen Dokumente haben die gleichen Inhalte und rechtlichen Konsequenzen wie ein papierhaftes Dokument.

Die Zusendung von Beitragsbescheiden erfolgt jedoch weiterhin auf postalischem Wege. Die Anwendung des elektronischen Verfahrens ist aufgrund rechtlicher Vorgaben hierfür nicht möglich.
Bitte teilen Sie Änderungen der E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand schnellstmöglich mit.