Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Chemnitz
Nach Maßgabe von § 3 Abs. 6 IHKG, der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 296 KB) und des Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) werden für die Inanspruchnahme besonderer, hoheitlicher Aufgaben Gebühren erhoben.
Gebührenordnung der IHK Chemnitz
Die Gebührenordnung ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren durch die IHK Chemnitz. Darüber hinaus enthält sie sämtliche Preise für die gebührenpflichtigen Leistungen der IHK . Mit den Gebühreneinnahmen deckt die Industrie- und Handelskammer einen Teil der ihr in diesen Bereichen entstehenden Aufwendungen.
- Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 296 KB) (Nr. 1908642)
Aktuell geltender Gebührentarif der IHK Chemnitz
Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung. Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten).
Archiv – Gebührentarife der IHK Chemnitz
- Gebührentarif bis 31.12.2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB) (Nr. 6951074)
- Gebührentarif bis 31.12.2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 143 KB) (Nr. 6389914)
- Gebührentarif bis 31.12.2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 258 KB) (Nr. 6021516)
- Gebührentarif bis 31.12.2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 358 KB) (Nr. 5675862)
- Gebührentarif bis 31.12.2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) (Nr. 5379850)
Stand:
02/2026