Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Chemnitz

Nach Maßgabe von § 3 Abs. 6 IHKG, der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 296 KB) und des Gebührentarifs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) werden für die Inanspruchnahme besonderer, hoheitlicher Aufgaben Gebühren erhoben. 


Gebührenordung der IHK Chemnitz

Die Gebührenordnung ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren durch die IHK Chemnitz. Darüber hinaus enthält sie sämtliche Preise für die gebührenpflichtigen Leistungen der IHK . Mit den Gebühreneinnahmen deckt die Industrie- und Handelskammer einen Teil der ihr in diesen Bereichen entstehenden Aufwendungen.


Aktuell geltender Gebührentarif der IHK Chemnitz

Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung. Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten).


Archiv – Gebührentarife der IHK Chemnitz

Stand:
01/2024