(Ein-)Reisen in Coronazeiten

Die Corona-Pandemie brachte besondere Anforderungen an Reisetätigkeiten mit sich – unerheblich, ob die Reise beruflich oder privat veranlasst ist. Nachfolgend informieren wir darüber, was Unternehmen jetzt wissen und beachten müssen. 
(Stand: 03.06.2022)

Aktuelles

Von großer Bedeutung ist grundsätzlich der Status des Ziellandes in Bezug auf das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort. Inzwischen können vom Robert-Koch-Instituts nur noch sogenannte Virusvariantengebiete ausgewiesen werden; die Kategorie der Hochrisikogebiete wurde mit Wirkung vom 01.06.2022 abgeschafft. Derzeit gibt es keine Virusvariantengebiete. Vor der (Ein-)Reise sollte vorsorglich der aktuelle Status des jeweiligen Landes geprüft werden, da Veränderungen oft kurzfristig erfolgen.
Die Melde-, Nachweis- sowie Absonderungspflicht für in die Bundesrepublik Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden bundeseinheitlich in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt. Die Verordnung regelt zudem ein Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.