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Nr. 113518

Rechnungslegung

Rechnungsversand per E-Mail

In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität stellt die Sicherheit elektronischer Kommunikation eine zentrale Herausforderung für Unternehmen dar. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein erhöht die Anforderungen an den Schutz geschäftlicher E-Mails, insbesondere bei sensiblen Finanztransaktionen.

Vermeidung von Ordnungsgeldverfahren

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das reguläre Geschäftsjahr 2023 ab.

Offenlegung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater für Ihre Mandanten

Am 10.10.2024 wurde die Änderung der Unternehmensregisterverordnung veröffentlicht, die am 11.10.2024 in Kraft getreten ist.

Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen & Unternehmensberichten

Mit dem Jahreswechsel stehen Änderungen des Offenlegungsmediums an. Um die Meldepflicht auf der neuen Plattform erfüllen zu können, muss im Vorfeld einmalig ein Identifikationsverfahren durchgeführt werden.

GoBD

Seit 1. Januar 2015 gelten für die Buchführung und Archivierung die von der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

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Fax: 0371 6900-191565
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