GoBD
Seit 1. Januar 2015 gelten für die Buchführung und Archivierung die von der Finanzverwaltung mit
BMF-Schreiben vom 14.11.2014 (PDF-Datei · 233 KB) veröffentlichten
Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff (kurz
GoBD). Sie ersetzen die bisherigen Regelungen zur EDV-gestützten Buchführung (GoBS, GDPdU).
Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014, die
ergänzenden Informationen vom 14.11.2014 (PDF-Datei · 33 KB) zur Datenträgerüberlassung im Rahmen der Betriebsprüfung sowie eine
Kurzzusammenfassung des Bundesfinanzministeriums vom 23.04.2015 (PDF-Datei · 117 KB) können Sie nebenstehend als Download abrufen.
Welcher Handlungsbedarf sich aus der GoBD für Ihr Unternehmen ergeben kann, können Sie über den GoBD-Schnellcheck des Vereins "Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e.V." prüfen.
Wie die GoBD in der betrieblichen Buchführung umgesetzt werden müssen, erläutert eine Checkliste des Digitalverbands BITKOM.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. einen Praxisleitfaden für Unternehmen (Version 2.0) und eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage veröffentlicht.
Welcher Handlungsbedarf sich aus der GoBD für Ihr Unternehmen ergeben kann, können Sie über den GoBD-Schnellcheck des Vereins "Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e.V." prüfen.
Wie die GoBD in der betrieblichen Buchführung umgesetzt werden müssen, erläutert eine Checkliste des Digitalverbands BITKOM.
Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. einen Praxisleitfaden für Unternehmen (Version 2.0) und eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage veröffentlicht.