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Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist als Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geschützt. Geschützt ist allerdings der Zusatz "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".
Diese Bezeichnung darf nur jemand führen, der durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde.

Recht im Sachverständigenwesen


 

Neueste öffentliche Bestellungen der IHK Chemnitz