Geldwäscheprävention

Registrierungspflicht bei der FIU (goAML Web)

Die Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web (GoAML Home) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob bereits eine Verdachtsmeldung abgegeben wurde oder künftig abgegeben wird.
Das GwG soll verhindern, dass Unternehmen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Verpflichtete Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden einhalten, ein angemessenes Risikomanagement einrichten und bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung über das Meldeportal goAML Web eine Verdachtsmeldung abgeben.
Die Abgabe einer Meldung ist nur nach vorheriger Registrierung im Portal möglich.
Nach erfolgter Registrierung können Unternehmen auf für ihr Risikomanagement wichtige Informationen zugreifen. Hierzu gehören insbesondere branchenbezogene Typologiepapiere und Hinweise mit Indikatoren für verdächtige Verhaltensweisen, die Anlass für eine Verdachtsmeldung geben können.
Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 GwG sind unter anderem:
  • bestimmte Kapital‑ und Finanzdienstleister (z.B. Finanzanlagenvermittler),
  • bestimmte Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler (mit gesetzlich geregelten Ausnahmen),
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und bestimmte Rechtsbeistände,
  • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine,
  • bestimmte Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen,
  • Immobilienmakler,
  • bestimmte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen,
  • Güterhändler sowie bestimmte Kunstvermittler und Kunstlagerhalter.
Bei Fragen zur Vorgehensweise, zur Einordnung als Verpflichteter nach dem GwG oder zur praktischen Umsetzung Ihrer Pflichten in der Geldwäscheprävention können Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei der Klärung offener Punkte.