Export / Ausfuhr - inkl. EU
Erläuterungen zum Export
Grundsätzlich wird beim Auslandsgeschäft zwischen Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Länder außerhalb der EU unterschieden. Während bei Lieferungen in EU-Länder in den meisten Fällen keine besonderen Papiere erforderlich sind, gibt es bei Ausfuhren in Drittländer zahlreiche Regularien zu beachten, von Ausfuhranmeldungen über Einfuhrbestimmungen bis hin zu Steuern und Zöllen.
Einfuhrbestimmungen anderer Länder
Welche Einfuhrpapiere werden in verschiedenen Ländern gefordert? Welche Lizenzbedingungen gelten für bestimmte Warengruppen? Welche Verpackungsvorschriften müssen beachtet werden? Einen Überblick über die aktuell geltenden Importvorschriften geben diverse Nachschlagewerke - online oder im Printformat.
Zolldatenbank der EU - Access2Markets
Access2Markets (A2M) heißt die Zolldatenbank der EU zur Recherche von Einfuhrzöllen, Ursprungsregeln und Handelsinformationen.
Zolltarifnummern für Lieferungen ins Ausland
Für die Lieferung von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) oder in Drittländer (Extrahandel) muss diesen aus statistischen und handelspolitischen Gründen eine Warennummer, auch Zolltarifnummer genannt, zugeordnet werden. Wo sie diese (heraus-)finden, erfahren Sie in unserem Überblick.
Umsatzsteuer bei EU-Lieferungen / Gelangensbestätigung
Rechnungen für Warenlieferungen in andere EU-Länder können umsatzsteuerfrei gelegt werden. Die Voraussetzung dafür sind entsprechende Buch- und Belegnachweise.
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Import von Kleinsendungen & EU-Onlinehandel
Ab Juli 2026 gilt für Kleinsendungen ein pauschaler EU-Zoll von 3 Euro. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro entfällt. Für den EU-Onlinehandel gelten einheitliche Lieferschwellen sowie die zentrale Meldung über den One-Stop-Shop.
EU - UK: Zoll, Warenverkehr und Dienstleistungen
Seit 2021 gilt Großbritannien als Drittland. Damit müssen bei der Aus- und Einfuhr von Waren sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich dieselben Bestimmungen beachtet werden wie in jedem anderen Drittland.
Türkei: Besonderheiten beim Export
Für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei wird die Warenverkehrsbescheinigung A.TR benötigt. Textilexporteure müssen dem türkischen Zoll zusätzlich eine Exporter Registry Form vorlegen und der präferenzielle Ursprung einer Ware wird mit einer speziellen Lieferantenerklärung nachgewiesen.