Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Mit der Verordnung EU VO 2023/1115, auch Entwaldungsverordnung oder offiziell “EUDR” (EU Deforestation Regulation) genannt, verbietet die EU den Verkauf von bestimmten Produkten im Binnenmarkt, die mit Abholzung in Verbindung stehen.
Dazu gehören u.a. Holz(-produkte), Papier, Kakao, Kaffee, Soja, Ölpalme, Rinder (gemäß Anhang I). In der EU ansässige Unternehmen, die solche Produkte im Binnenmarkt in den Verkehr bringen, werden mit zahlreichen Berichts- und Sorgfaltspflichten konfrontiert.
Das EU-Parlament und der Rat haben sich am 03.12.24 auf eine Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr verständigt.
Neue Startdaten sind:
- für große und mittlere Unternehmen: 31.12.2025
- für Kleinst- und Kleinunternehmen: 30.06.2026
Ungeachtet der Verschiebung sollten sich Unternehmen frühzeitig mit den Compliance-Pflichten in Zusammenhang mit der Entwaldungsverordnung auseinandersetzen und Ihre Lieferketten entsprechend prüfen.
Weiterführende Informationen:
- Unterstützung für Unternehmen über den Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte
- Leitlinien der EU Kommission (Amtsblatt der EU C/2024/6789)
- Neue FAQ der EU Kommission zur Entwaldungsverordnung (BLE)
- Zugang zum EU-Informationssystem
- Benutzeranweisungen zur Anwendung und Schulungsplattform (Englisch)