CBAM aktuell: Anmelder, Meldeschwelle

Seit 31. März 2025 können Importeure von CBAM-pflichtigen Waren über das Zoll-Portal den Status “zugelassener CBAM-Anmelder” (authorized CBAM declarant) beantragen. Dieser ist bei der Einfuhr von CBAM-pflichtigen Waren ab 2026 Voraussetzung.
Hinweis: die EU hat im Rahmen des Omnibus-Pakets I Änderungen und Entschärfungen an der CBAM-Verordnung vorgeschlagen, unter anderem die Anhebung der Meldeschwelle auf 50 Tonnen CBAM-pflichtigen Waren pro Jahr. Damit wären Importeure unterhalb dieser Schwelle von den Meldepflichten befreit. Bis zur endgültigen Entscheidung gelten jedoch die bisherigen Berichtspflichten.
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