CBAM aktuell: Anmelder, Meldeschwelle
Seit 31. März 2025 können Importeure von CBAM-pflichtigen Waren über das Zoll-Portal den Status “zugelassener CBAM-Anmelder” (authorized CBAM declarant) beantragen. Dieser ist bei der Einfuhr von CBAM-pflichtigen Waren ab 2026 Voraussetzung.
Hinweis: die EU hat im Rahmen des Omnibus-Pakets I Änderungen und Entschärfungen an der CBAM-Verordnung vorgeschlagen, unter anderem die Anhebung der Meldeschwelle auf 50 Tonnen CBAM-pflichtigen Waren pro Jahr. Damit wären Importeure unterhalb dieser Schwelle von den Meldepflichten befreit. Bis zur endgültigen Entscheidung gelten jedoch die bisherigen Berichtspflichten.
Weitere Informationen
- Newsletter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vom 31.03.2025:
- DEHSt: Checkliste für CBAM-Anmelder
- Germany Trade & Invest (GTAI):
EU-Kommission schlägt Vereinfachungen für CBAM vor - Pressemitteilung der EU-Kommission vom 26.02.2025:
Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung