Lieferketten, CBAM, EUDR & Co.
Die EU und Deutschland haben in den vergangenen Jahren diverse Verordnungen die globalen Lieferketten betreffend erlassen. Sie sollen einen Beitrag zur Klimaneutralität des Kontinents und zum Schutz der weltweiten Menschenrechte leisten.
Dazu gehören die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) mit ihrem deutschen Pendant Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sowie CBAM, der Carbon Border Adjustment Mechanism.
All diese Verordnungen haben Einfluss auf die Gestaltung der unternehmerischen Lieferketten und ziehen zahlreiche Sorgfalts- und Meldepflichten nach sich. Unternehmen müssen daher frühzeitig prüfen, inwiefern sie von den Verordnungen betroffen sind, gegebenenfalls Beschaffungsalternativen abwägen sowie ein geeignetes Dokumentationssystem aufbauen.
Kontakt
Gaby Müller
Referentin Zoll
Marie Reuter
Referentin Regionalentwicklung / Weiterbildung
Region Erzgebirge
Silke Brunn
Sachgebietsverantwortliche Außenwirtschaft / Bescheinigung
Region Mittelsachsen
Susann Bartsch
Sachgebietsverantwortliche Zoll- und Außenwirtschaftsrecht / Bescheinigungen