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Lieferketten, CBAM & Co.

Die EU und Deutschland haben in den vergangenen Jahren diverse Verordnungen die globalen Lieferketten betreffend erlassen. Sie sollen einen Beitrag zur Klimaneutralität des Kontinents und zum Schutz der weltweiten Menschenrechte leisten. Dazu gehören das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sowie CBAM, der Carbon Border Adjustment Mechanism.
Hinzu kommt die geplante EU-weite Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung - Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
All diese Verordnungen haben Einfluss auf die Gestaltung der unternehmerischen Lieferketten und ziehen zahlreiche Sorgfalts- und Meldepflichten nach sich. Unternehmen müssen daher frühzeitig prüfen, inwiefern sie von den Verordnungen betroffen sind, gegebenenfalls Beschaffungsalternativen abwägen sowie ein geeignetes Dokumentationssystem aufbauen.
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Die EU-Lieferkettenrichtline CSDDD soll für die EU-weite Einhaltung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette eines Produkts vom Rohstoff bis zur fertigen Ware sorgen. Im Rahmen des Omnibus-Pakets hat die EU zahlreiche Vereinfachungen zu den ursprünglichen Festlegungen getroffen, die auch Anpassungen im deutschen LieferkettengesetzLkSG nach sich ziehen werden.

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Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU soll sicherstellen, dass bestimmte Waren bei der Einfuhr in die EU denselben CO2-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Waren. Ab dem 1. Januar 2026 können nur noch zugelassene CBAM-Anmelder betroffene Waren importieren. Die Meldeschwelle liegt bei 50 Tonnen/Jahr.

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Im Juni 2023 ist EU-Verordnung zur Regelung entwaldungsfreier Lieferketten in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist die Verhinderung weiterer Entwaldung beziehungsweise Waldschädigung als einem der Treiber des Klimawandels. Auf betroffene Unternehmen kommen ab Dezember 2026 weitreichende Sorgfaltspflichten zu.

Wolfgang Reckel
Referent Zoll- und Außenwirtschaft

Gaby Müller
Sachgebietsverantwortliche Zoll- und Außenwirtschaftsrecht / Bescheinigungen

Marie Reuter
Referentin Regionalentwicklung / Weiterbildung
Region Erzgebirge
Silke Brunn
Sachgebietsverantwortliche Außenwirtschaft / Bescheinigung
Region Mittelsachsen