Lieferkettengesetz mit neuen Pflichten für Unternehmen

Im Juni verabschiedete der Bundestag das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" – kurz: Lieferkettengesetz.
Das Gesetz soll ab 2023 dafür sorgen, dass Menschenrechte und Sozialstandards in Lieferketten eingehalten werden. Zunächst gilt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Die bisher freiwilligen Selbstverpflichtungen werden ersetzt gesetzliche Vorgaben, die behördlich kontrolliert und durchgesetzt werden. Dazu gehören weitreichende Organisations-, Prüfungs-, Handlungs- sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.
Viele Einzelheiten sind jedoch bisher nur vage formuliert sind und es gibt noch keine Auslegungsrichtlinien, Kommentierungen oder Rechtsprechung. Dennoch hat die deutsch-chinesische Auslandhandelskammer (AHK) hat eine erste Handlungsempfehlung verfasst, worauf sich Unternehmen beim Sorgfaltspflichtengesetz einstellen können. Der Informationsdienstleister des Bundeswirtschaftsministeriums, Germany Trade and Invest (GTAI), hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
  • Aufbau eines Risiko-Management-Systems
  • Bestimmung eines internen Verantwortlichen
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (mindestens einmal jährlich)
  • Anfertigung einer Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens
  • Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen (eigenes Unternehmen und Vertragspartner), zum Beispiel Trainingsmaßnahmen und Anpassung der Beschaffungsstrategien
  • Ergreifen von Gegenmaßnahmen, sobald von Menschenrechtsverletzungen Kenntnis erlangt wird (eigenes Unternehmen; direkte und indirekte Lieferanten)
  • Due-Diligence-Prüfung bei indirekten Lieferanten, sobald wesentliche Kenntnisse zu Problemen bei Sozial- und Umweltstandards vorliegen
  • Einrichtung von Meldeverfahren zur Kommunikation von Risiken in der Lieferkette (mindestens jährliche Überprüfung der Wirksamkeit)
  • Regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung (Aufbewahrung von relevanten Dokumenten sieben Jahre lang; Veröffentlichung eines Jahresberichts vier Monate nach Geschäftsjahresende)

Zusätzlich bietet die AHK zum Thema "Verhaltenskodex für nachhaltige Lieferketten in China" (" Code of Conduct for Sustainable Supply Chains in China") einführende Hinweise und eine fünfseitige Vorlage an.

Quelle:
GTAI