Russland: Aktuelle Sanktionslage

13. Sanktionspaket seit 24.02.24 in Kraft

Seit 24. Februar 2024, dem zweiten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, ist das 13. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft. Neben der Listung weiterer Organisationen und Personen umfasst das Paket weitreichende Handelsbeschränkungen in Bezug auf militärisch nutzbare Güter aus der EU.
Es ist die bislang größte Erweiterung der Sanktionsliste: sie umfasst nun insgesamt über 2000 Einzelpersonen und Einrichtungen. Damit sollen Sanktionsumgehungen weiter eingedämmt werden. Darüber hinaus liegt ein Hauptaugenmerk auf der Militärindustrie. Russland soll daran gehindert werden, wichtige Komponenten für die Drohnenproduktion zu erwerben.

No-Russia-Klausel (12. Sanktionspaket)

Mit dem 12. Sanktionspaket wurde die sogenannte No-Russia-Klausel eingeführt. Seit 20. März 2024 sind Unternehmen gemäß Artikel 12g (EU-Verordnung 833/2014) verpflichtet, in ihren Verkaufs- und Lieferverträgen über bestimmte Produkte mit Drittländern eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach bzw. die Verwendung in Russland untersagt. Damit soll unterbunden werden, dass kritische Güter über andere Drittländer nach Russland gelangen.
Das heißt: auch ein Unternehmen, das bislang nicht von den Russland-Sanktionen betroffen war, muss diese unter Umständen ab sofort im internationalen Geschäftsverkehr berücksichtigen!
Die betroffenen Waren und Technologien finden sich in den Anhängen XI, XX, XXXV und XL der Verordnung.
Ausgenommen von der Regelung sind Partnerländer laut Anhang VIII der Verordnung: USA, Japan, Großbritannien, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen Schweiz.
Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2024 eine FAQ-Liste zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht, in denen ein Formulierungsvorschlag enthalten ist, der den Vorgaben des Artikels 12g genügt. 

Informationen zur Sanktionslage

Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt bitten wir Sie, sich auf der Seites des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell zu Sanktionen und Beschränkungen zu informieren. 
Gegebenenfalls vor dem 22.02.2022 veröffentlichten Merkblätter und Informationen können überholt sein. Bitte informieren Sie sich außerdem auf der Seite der Deutsch-Russischen Handelskammer (AHK).
  • Eine zusammenfassende Darstellung der erlassenen Sanktionen findet sich auch auf der Seite der Bundesregierung.
  • Germany Trade & Invest (gtai):
    Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
  • Die offizielle Seite der Auslands Geschäfts Absicherung der Bundesrepublik Deutschland (AGA-Portal) informiert über den Stopp von Hermes-Bürgschaften etc. für neue Geschäfte/ Lieferungen.
  • Die DIHK bietet ein kontinuierlich aktualisiertes Dossier zu Sanktionen und Ansprechpartnern an.
  • Die Europäische Kommission fasst auf der Internetseite EU-Sanktionen gegen Russland nach Invasion in der Ukraine, die von ihr verhängten Sanktionen zusammen.
    Auf der EU Sanctions Map ist es möglich, die für einzelne Länder geltenden Sanktionen abzurufen.
  • AHK Russland – Krisenhotline: +7 495 234 49 54 (Mo-So: 5-21 Uhr deutscher Zeit)
  • Die IHK Chemnitz hat zudem Informationen zum Thema Exportkontrolle / Compliance zusammengestellt.

Wichtige Internetadressen


Stand: 08.04.2024