28. Regime: Neuer EU-Rechtsrahmen für Unternehmen

Die Europäische Kommission möchte mit dem sogenannten 28. Regime einen EU-weiten Rechtsrahmen für innovative Unternehmen, insbesondere Start-ups and Scale-ups, vorschlagen.
Diese Unternehmen sollen in Folge von einem neuen gesellschaftsrechtlichen Regelwerk profitieren, das Aspekte des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts einschließt. Der Rechtsrahmen soll dazu dienen, Unternehmen bei der Gründung, dem Betrieb und der Mobilisierung von Investitionen im EU-Binnenmarkt zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen und Erfahrungen einzuholen, vor welchen Herausforderungen Unternehmen (insbesondere Start-ups) bei der Gründung und Expansion in der EU stehen und welche Hindernisse mit einem neuen EU-Rechtsrahmen für Unternehmen beseitigt werden sollten. Weiterhin wird gefragt, wie die neue Rechtsform und das Gründungsverfahren nach dem 28. Regime ausgestaltet werden bzw. für wen die Wahl einer solchen Rechtsform offenstehen sollte.
Die Konsultation besteht aus fünf Teilen:
  1. Hindernisse im Zusammenhang mit Fragen des Gesellschaftsrechts
  2. Struktur und zentrale Elemente von Unternehmen nach dem 28. Regime
  3. Einfache, flexible und schnelle Verfahren und Regeln für Unternehmen nach dem 28. Regime
  4. Mobilisierung von Investitionen für Unternehmen nach dem 28. Regime
  5. Sonstiges
Interessierte Unternehmen und Interessenträger können sich bis zum 30. September 2025 an der Konsultation beteiligen:
Unternehmen, die sich nicht selbst an der öffentlichen Konsultation beteiligen möchten, haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Anregungen zum Thema an die IHK Chemnitz zu übermitteln. Wir greifen Ihr Feedback im Rahmen etwaiger Stellungnahmen zum Thema gern auf.